Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde unter Berufung auf § 5 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 (ForstG), aus, dass die im angeschlossenen, einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Lageplan grün umrandeten Teilflächen des im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden Grundstückes Nr. 2864 der KG K. im Ausmaß von 6.167 m2 Wald im Sinne des ForstG sind. Nach der Begründung: - soweit für das vorliegende Beschwerdeverfahre... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs6 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §4 Abs1 idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/10/0168 E 24. Juni 1996 RS 4 Stammrechtssatz Unter den Begriff der "forstlichen Nutzung" fällt auch die Überlassung einer Waldfläche dem Wirken der natürlichen Verjüngung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:200... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft W (BH) vom 17. März 1999 wurden die Beschwerdeführer unter Berufung auf § 6 des Kärntner Kulturflächenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 54/1997 (K-KFSchG), verpflichtet, die an der Südwestecke des Grundstückes 304/5 der KG R angepflanzten forstlichen Holzgewächse bis 31. Dezember 1999 zu entfernen. Gegen diesen Bescheid erhoben die Beschwerdeführer Berufung. Mit Bescheid vom 30. April 1999 gab die belangte Behörde der Berufung Folge und h... mehr lesen...
Index: L61302 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeKärntenL61304 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeOberösterreich80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs5;ForstG 1975 §1 Abs6;KulturflächenschutzG Krnt 1997 §1 Abs2;KulturflächenschutzG Krnt 1997 §2;KulturflächenschutzG OÖ 1958 §1 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/07/0099 E 26. Februar 1998 VwSlg 14841 A/1998 RS 3(Hier: Diese Aussage ka... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 10. Februar 1993 teilte der Beschwerdeführer dem Bürgermeister der Gemeinde N. mit, daß er auf der Parzelle 1561/2 seiner näher genannten Liegenschaft eine Christbaumkultur pflanzen werde, und ersuchte um Kenntnisnahme. Der Bürgermeister beraumte daraufhin über "ein Ansuchen um Bewilligung zur Umwandlung der Wiesenparzelle 1561/2 der KG N. in Form einer Christbaumkultur im Ausmaß von ca. 2938 m2" eine mündliche Verhandlung an, in welcher er die Auffassung äußerte, da... mehr lesen...
Index: L61304 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeOberösterreich80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs5;ForstG 1975 §1 Abs6;KulturflächenschutzG OÖ 1958 §1 Abs2;
Rechtssatz: Zweck des OÖ KulturflächenschutzG ist dem Inhalt seines § 1 Abs 2 nach zum einen der Schutz der Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlich genutzter Grundstücke, insbesondere gegen drohende Beschattung oder Durchwu... mehr lesen...
Index: L61304 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeOberösterreich80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §1 Abs5;ForstG 1975 §1 Abs6;KulturflächenschutzG OÖ 1958 §1 Abs2;
Rechtssatz: Die vom Bewilligungswerber nach dem OÖ KulturflächenschutzG ins Treffen geführte Verschiedenheit des Erscheinungsbildes eines Waldes und seiner ökologischen Folgen und der mit ihm angestrebten Zielse... mehr lesen...
Index: L61304 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeOberösterreich80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §1 Abs5;ForstG 1975 §1 Abs6;KulturflächenschutzG OÖ 1958 §1 Abs1;
Rechtssatz: Daß eine Christbaumkultur im Falle rechtzeitiger Meldung im Sinne des § 1 Abs 5 ForstG 1975 nicht als Wald im Sinne des § 1 Abs 1 ForstG 1975 GILT, bedeutet nicht, daß ihre Anlegung im Sinne des § 1 ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 10. September 1990 stellte die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld gemäß den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 2, 19 Abs. 2 und 17 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 in der Fassung BGBl. Nr. 576/1987 (im folgenden: ForstG), fest, daß die Grundstücke des Beschwerdeführers Nr. 778 und 780/1, KG L, Wald im Sinne des ForstG seien. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei das Feststellungsverfahren im Zuge eines Verwaltungsverfahrens betreffend die Wiederbewaldung e... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs6 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §4 Abs1 idF 1987/576;
Rechtssatz: Unter den Begriff der "forstlichen Nutzung" fällt auch die Überlassung einer Waldfläche dem Wirken der natürlichen Verjüngung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1991100168.X04 Im RIS seit 11.07.2001 Zule... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs6 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §4 Abs1 idF 1987/576;
Rechtssatz: § 1 Abs 4 lit a ForstG 1975 kommt nicht der Vorrang gegenüber allen anderen Tatbeständen des Gesetzes, die eine Grundfläche als Wald qualifizieren, zu (Hinweis E 19.12.1994, 93/10/0231, E 13.12.1995, 90/10/0190). Daher geht auch die Erlangung der Waldeigenschaft durch Neubewaldung nach § 4 Abs 1 Forst... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 22. Februar 1991 stellte die beschwerdeführende Partei bei der Bezirkshauptmannschaft Judenburg (BH) unter anderem den Antrag, der Eigentümerin des Grundstückes Nr. 241/7 der KG Pöls gemäß § 41 Abs. 5 iVm § 4 Abs. 1 letzter Satz des Forstgesetzes 1975 (ForstG) geeignete Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden aufzutragen und sie zu verhalten, entlang der Bahnlinie Fohnsdorf-Pöls einen 30 m breiten Schutzstreifen freizuhalten, den dort vorhandenen Jungwald zu entf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs5;ForstG 1975 §1 Abs6;ForstG 1975 §4 Abs1;ForstG 1975 §40;ForstG 1975 §41;ForstG 1975 §42;ForstG 1975 §43;ForstG 1975 §44;ForstG 1975 §45;ForstG 1975 §46;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß sowohl bei Meldung einer Fläche im Kurzumtrieb als auch bei Unterlassung einer solchen Meldung die Bestimmungen des vierten Abschnittes des For... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs5;ForstG 1975 §1 Abs6;ForstG 1975 §4 Abs1;ForstG 1975 §40;ForstG 1975 §41;ForstG 1975 §42;
Rechtssatz: Erfolgt nach § 1 Abs 5 ForstG 1975 keine Meldung, daß eine Fläche im Kurzumtrieb genutzt wird, so findet nach dem letzten Satz dieser Bestimmung § 4 ForstG 1975 - und somit auch die Bestimmungen des vierten Abschnittes - Anwendung. Daraus folgt im Umkehrschluß, daß ... mehr lesen...