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L61304 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeNorm
ForstG 1975 §1 Abs1;Rechtssatz
Die vom Bewilligungswerber nach dem OÖ KulturflächenschutzG ins Treffen geführte Verschiedenheit des Erscheinungsbildes eines Waldes und seiner ökologischen Folgen und der mit ihm angestrebten Zielsetzungen von Erscheinungsbild, ökologischen Folgen und angestrebten Zielsetzungen einer Christbaumkultur rechtfertigen in teleologischer Auslegung des Waldbegriffes des OÖ KulturflächenschutzG es nicht, eine Christbaumkultur dem Waldbegriff des Landesgesetzes nicht zu unterstellen, weil eine Christbaumkultur den mit dem OÖ KulturflächenschutzG geschützten Interessen ebenso schädlich sein kann wie sonstige, dem Waldbegriff des ForstG 1975 zu unterstellender forstlicher Bewuchs.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995070099.X04Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012