Der Beschwerdeführer stellte für seine beiden Kinder Franz Xaver, geboren am 13. November 1987, und Stephanie, geboren am 8. August 1989, Anträge auf Gewährung von Familienbeihilfe, wobei sich der erste Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Dezember 2004 und der zweite Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab September 2005 bezog. Der Beschwerdeführer gab im ersten Antrag an, dass die Kinder bei der Mutter in Kolumbien wohnen würden. Im zweiten Antrag machte er keine Angabe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: B-VG Art140 Abs1;EStG 1988 §34;FamLAG 1967 §5 Abs3;
Rechtssatz: Auch wenn es zutreffen sollte, dass, wie in der Beschwerde vorgebracht wird, die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen im Einkommensteuerverfahren wegen des geringen Einkommens des Beschwerdeführers keine Auswirkungen zeitigt, werde... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §26 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs1;FamLAG 1967 §5 Abs3;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der ständige Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs 3 FLAG unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs 2 BAO zu beurteilen. Danach hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt... mehr lesen...
Mit Bescheid vom April 2001 forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für das Kind Katarina (geboren am 2. Jänner 1984) für die Zeit von 1. August 1999 bis 30. April 2001 im Gesamtbetrag von 49.150 S mit der Begründung: auf, dass sich Katarina seit 16. Juli 1999 nicht mehr in Österreich aufhalte. In der dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, dass die Tochter österreichische Staatsbürgerin sei und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §26 Abs2;FamLAG 1967 §5 Abs3 idF 2000/I/142;FamLAG 1967 §5 Abs4 idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0160 E 2. Juni 2004 RS 2[Hier: Der Schulbesuch der Tochter in Tschechien war auf (voraussichtlich) fünf Jahre angelegt. Dabei handelt es sich um einen Zeitraum, den die Behörde zu Recht nicht mehr als bloß vorübergehenden Aufen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §26 Abs2;FamLAG 1967 §5 Abs3 idF 2000/I/142;FamLAG 1967 §5 Abs4 idF 1996/201;
Rechtssatz: Personen, die sich während der Arbeitswoche ständig am Betriebsort aufhalten, haben nur dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hinweis E 6. Oktober 1980, 2350/79). Dies muss grundsätzlich auch für Schüler gelten, die sich während der Sch... mehr lesen...
Wie den Beschwerdeschriften und den ihnen beigelegten Ablichtungen der angefochtenen Bescheide entnommen werden kann, leistete der in Österreich beschäftigte Beschwerdeführer den gesetzlichen Unterhalt für zwei Kinder, wobei zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht strittig ist, dass sich diese Kinder ständig in der Türkei aufhalten und in den einkommensteuerlichen Streitjahren 1999 bis 2001 volljährig waren. Mit der zur Zahl 2004/13/0170 protokollierten Bes... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: B-VG Art140;EStG 1988 §34 Abs7 Z5 idF 1996/201;FamLAG 1967 §2;FamLAG 1967 §5 Abs3 idF 2000/I/142;FamLAG 1967 §5 Abs4 idF 1996/201; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0002
Rechtssatz: Der Wegfall der im Erkenntnis des Verwaltungsg... mehr lesen...
Index: Familienbeihilfe61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §5 Abs3
Rechtssatz: Bezieht der Ehegatte der noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kinder Einkünfte, dann ist zu prüfen, ob er auf Grund derselben den notwendigen Unterhalt für seinen Gatten zu leisten vermag. Ist dies zu bejahen, begründen freiwillige Unterhaltsgewährungen der Eltern des noch nicht selbsterhaltungsfähigen Ehepartners keinen Anspr... mehr lesen...