RS Vwgh 1989/10/18 88/13/0124

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

Familienbeihilfe
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §5 Abs3

Rechtssatz

Bezieht der Ehegatte der noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kinder Einkünfte, dann ist zu prüfen, ob er auf Grund derselben den notwendigen Unterhalt für seinen Gatten zu leisten vermag. Ist dies zu bejahen, begründen freiwillige Unterhaltsgewährungen der Eltern des noch nicht selbsterhaltungsfähigen Ehepartners keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.

Schlagworte

Unterhaltsgewährung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130124.X01

Im RIS seit

15.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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