Norm: UWG §9b
Rechtssatz: Durch die Aufhebung des § 9 b UWG als verfassungswidrig ist es nicht mehr untersagt, den Verkauf von Waren (hier: Compact-Discs) mengenmäßig zu beschränken; daher ist es auch nicht sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG, wenn der Verkauf davon abhängig gemacht wird, daß die Compact-Discs abgestempelt werden oder daß der Käufer an Eides Statt erklärt, die Compact-Discs nur für eigene Zwecke und nicht zum Wiederverkauf zu erw... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §1 D1eUWG §2 D4UWG §9b
Rechtssatz: Seit der Aufhebung des § 3 a NeuVG durch den VfGH gibt es kein allgemeines Verbot des Verkaufs unter dem eigenen oder einem fremden Einstandspreis. Eine derartige Preisbildung verstößt demnach nicht gegen den freien Leistungswettbewerb, so lange sie nicht etwa im Einzelfall wegen des Hinzutretens besonderer Sittenwidrigkeitselemente anstößig erscheint. Der ausschließlich auf einen übermäßige... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §9b
Rechtssatz: Durch die Aufhebung des § 9 b UWG als verfassungswidrig kann der behauptete Wettbewerbsverstoß nicht mehr auf diese Bestimmung gestützt werden. Aber auch ein - aus den Grundwertungen dieser Bestimmung abgeleiteter - Verstoß gegen § 1 UWG kommt nicht mehr in Frage. Entscheidungstexte 4 Ob 40/94 Entscheidungstext OGH 10.05.1994 4 Ob 40/94 ... mehr lesen...
Norm: NahversG §3aUWG §9b
Rechtssatz: Die Regelungsziele des aufgehobenen § 3 a NahversG und des § 9 b UWG stimmen - weitgehend - überein. Da der VfGH die vom Gesetzgeber mit der Schaffung des § 3 a NahversG angestrebten Ziele als im öffentlichen Interesse liegend angesehen hat, wird dies auch für die Nachfolgebestimmung zutreffen. Entscheidungstexte 4 Ob 117/92 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: UWG §9b
Rechtssatz: Auch das Spannungsverhältnis zwischen § 9 b UWG und dem Verbot der Irreführung über die Vorräte (§ 2 UWG) ist problematisch. Entspricht der Werbende dem "Leerkaufangebot" eines Wiederverkäufers, der sich kurz nach der Werbeankündigung einfindet, nicht, dann droht ihnen eine Verurteilung nach § 9 b UWG; gibt er aber die gesamte Ware ab, dann besteht das Risiko einer Verurteilung nach § 2 UWG. Entsche... mehr lesen...
Norm: UWG §9b
Rechtssatz: § 9 b UWG bezweckt primär eine Einschränkung der "Lockvogelwerbung"; er trifft aber durch seine weite Fassung auch die Werbung für "echte" Sonderangebote und erstreckt damit das zur Bekämpfung der Angebote unter dem Einstandspreis eingesetzte Mittel, nämlich jedem Mitbewerber die Möglichkeit des Leerkaufens zu geben, auch auf die Werbung für "echte" Sonderangebote. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art140UWG §9b
Rechtssatz: Bedenken gegen § 9 b UWG aus dem Grunde der Verfassungswidrigkeit, da die Regelung auch die unternehmerische Bewegungsfreiheit im Kern und sogar wesentlich stärker berührt als ihr deutsches Vorbild. Entscheidungstexte 4 Ob 117/92 Entscheidungstext OGH 26.01.1993 4 Ob 117/92 Veröff: JBl 1993,535 ff = ÖBl 1993,106 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9b
Rechtssatz: Das gegen Verkäufe unter dem Einstandspreis gerichtete Unwerturteil des Gesetzes trifft auch "echte" Sonderangebote, auf die manche Branchen, wie etwa der Lebensmittelhandel, schon deshalb angewiesen sind, weil alle Konkurrenten im wesentlichen die gleichen Waren anbieten. Entscheidungstexte 4 Ob 117/92 Entscheidungstext OGH 26.01.1993 4 Ob 117/92 V... mehr lesen...
Norm: UWG §9b
Rechtssatz: Überschießend ist aber auch das per se- Verbot des § 9 b Z 1 UWG, welches nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers auch das Verbot der Ankündigung einer Abgabebeschränkung an Wiederverkäufer erfaßt; eine solche Beschränkung ist aber unter Bedachtnahme auf die durch die Werbung bei den Verbrauchern geweckten Erwartungen über die Lieferbereitschaft des Werbenden gerade nicht irrführend. Das Verbot, die Beschränkung der... mehr lesen...