RS OGH 1994/5/10 4Ob40/94, 4Ob41/94, 4Ob44/94, 4Ob46/94

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Veröffentlicht am 10.05.1994
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Norm

UWG §1 C2
UWG §9b

Rechtssatz

Durch die Aufhebung des § 9 b UWG als verfassungswidrig kann der behauptete Wettbewerbsverstoß nicht mehr auf diese Bestimmung gestützt werden. Aber auch ein - aus den Grundwertungen dieser Bestimmung abgeleiteter - Verstoß gegen § 1 UWG kommt nicht mehr in Frage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077718

Dokumentnummer

JJR_19940510_OGH0002_0040OB00040_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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