RS OGH 1993/1/26 4Ob117/92, 4Ob123/92, 4Ob30/93, 4Ob4/93, 4Ob102/92, 4Ob66/93, 4Ob96/93

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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Norm

UWG §9b

Rechtssatz

Auch das Spannungsverhältnis zwischen § 9 b UWG und dem Verbot der Irreführung über die Vorräte (§ 2 UWG) ist problematisch. Entspricht der Werbende dem "Leerkaufangebot" eines Wiederverkäufers, der sich kurz nach der Werbeankündigung einfindet, nicht, dann droht ihnen eine Verurteilung nach § 9 b UWG; gibt er aber die gesamte Ware ab, dann besteht das Risiko einer Verurteilung nach § 2 UWG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079526

Dokumentnummer

JJR_19930126_OGH0002_0040OB00117_9200000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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