Norm
UWG §9bRechtssatz
Auch das Spannungsverhältnis zwischen § 9 b UWG und dem Verbot der Irreführung über die Vorräte (§ 2 UWG) ist problematisch. Entspricht der Werbende dem "Leerkaufangebot" eines Wiederverkäufers, der sich kurz nach der Werbeankündigung einfindet, nicht, dann droht ihnen eine Verurteilung nach § 9 b UWG; gibt er aber die gesamte Ware ab, dann besteht das Risiko einer Verurteilung nach § 2 UWG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079526Dokumentnummer
JJR_19930126_OGH0002_0040OB00117_9200000_005