Norm
UWG §1 C2Rechtssatz
Seit der Aufhebung des § 3 a NeuVG durch den VfGH gibt es kein allgemeines Verbot des Verkaufs unter dem eigenen oder einem fremden Einstandspreis. Eine derartige Preisbildung verstößt demnach nicht gegen den freien Leistungswettbewerb, so lange sie nicht etwa im Einzelfall wegen des Hinzutretens besonderer Sittenwidrigkeitselemente anstößig erscheint. Der ausschließlich auf einen übermäßigen Anlockeffekt des besonders günstigen Preisangebots gegründete Vorwurf reicht für sich allein noch keineswegs zur Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077685Dokumentnummer
JJR_19940510_OGH0002_0040OB00043_9400000_001