Begründung: Am Dienstag den 6. 1. 1998, um 11.50 Uhr, rutschte der Kläger mit seinem PKW Mercedes Benz 300 SEL auf der Klopeinersee-Süduferstraße (Landesstraße 122) im Bereich des Kilometers 1,2 bei Glatteis von der Fahrbahn und stieß mit seinem Fahrzeug gegen die Böschung. Es entstand ein Schaden von S 143.412, für das Abschleppen des Fahrzeuges hatte der Kläger S 2.730 zu bezahlen. Mit der vorliegenden Klage begehrt er von der beklagten Partei als Halterin der Landesstraße S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 2 Abs 1 NWG ist das Begehren auf Einräumung eines Notweges unter anderem unzulässig, wenn der Mangel der Wegeverbindung auf eine auffallende Sorglosigkeit des Grundeigentümers zurückzuführen ist. Der Begriff der auffallenden Sorglosigkeit ist jenem im § 1324 ABGB gleichzuhalten, das Begehren ist aus diesem Grund also nur dann unzulässig, wenn dem Antragsteller grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (SZ 60/43 uva).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 11. 1945 geborene Kläger arbeitete bis zum Unfallereignis in der Abteilung 633/Loseverladung der A***** Gesellschaft mbH. In dieser Abteilung wurden Eisenbahnwaggons mit Kunstdünger beladen. Aufgabe der dort beschäftigten Arbeiter war es, das Dach der Waggons für den Beladevorgang zu öffnen, die Waggons zu reinigen und nach der automatischen Beladung die Dachklappe wieder zu schließen und zu plombieren. Am Unfallstag, dem 9. 8. 1995, hatten die A... mehr lesen...
Begründung: Der am 25.7.1955 geborene Kläger war seit Jänner 1988 als Betonierer bei der Julius E***** Gesellschaft mbH beschäftigt. Er hatte schon früher Kranabladearbeiten verrichtet, wurde jedoch am 9.8.1989 zum erstenmal an der Baustelle in ***** Wien, *****, bei solchen Arbeiten eingesetzt. Der Kläger hatte sich freiwillig gemeldet, Paletten mit Deckenstützen, die mit einem Kran von einem auf der Straße stehenden LKW abgeladen und in eine ca 8 m unter dem Bodenniveau gelege... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stürzte am 28.5.1994 gegen 5.45 Uhr südlich des Hauses K*****, H*****-Straße 3, vom östlichen Gehsteigrand ab und auf das 3 m tiefer gelegene Flachdach der Betriebsgarage dieses Hauses, weil sich eine zwischen einer dort am Gehsteigrand errichteten Stützsäule und dem südöstlichen Mauereck des genannten Hauses in der Höhe von rund 85 cm angebrachte Eisenquerstange löste, als er sich im Zuge eines Gespräches mit einem Bekannten nach rückwärts gegen das Gelände... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren auf Bezahlung von S 100.651,76 sA übereinstimmend ab. Sie vertraten die Auffassung, daß der beklagten Partei keine grobe Fahrlässigkeit angelastet werden könne, am 19.April 1991 eine vorbeugende Salzstreuung auf der Brücke im Bereich der Kreuzung der L*****-Bundesstraße mit der E*****-Bundesstraße unterlassen zu haben. Unter Bezugnahme auf die ständige Judikatur des Obersten Gerichtshofes zu Fragen der Streupflicht (JBl 1990,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der Beklagten eine Fahrzeug-Kolisionskaskoversicherung abgeschlossen. Diese umfaßt unter anderem auch die Abdeckung des Risikos eines Diebstahls durch betriebsfremde Personen. Die im Taxiunternehmen des Klägers verwendeten Fahrzeuge haben jeweils im Kofferraum eine fixmontierte, mit einem Nummernschloß gesicherte Handkasse. Es ist üblich, daß die Fahrer nach Arbeitsschluß die Fahrzeugpapiere in das Handschuhfach legen, den Fahrgastraum ver... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen von Kontrollfahrten wurde von der Straßenmeisterei Salzburg II, die der für die Bundesstraßen im Bereich des Bundeslandes Salzburg im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zuständigen Abteilung Straßenverwaltung des Amts der Salzburger Landesregierung untersteht, vor dem 16.2.1989 beanstandet, daß vom Wald des Alois F*****, welcher unmittelbar an die Bundesstraße B 1 im Bereich des Straßenkilometers 311,1 angrenzt, Bäume auf gefährliche Weise in die Bundesstr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.11.1973 verschuldete Anton S***** als Lenker eines von seinem Dienstgeber gehaltenen VW-Busses auf der Eferdinger Bundesstraße Nr. 129 einen Verkehrsunfall, durch den unter anderen auch der Kläger als Beifahrer des Kraftfahrzeuges schwer verletzt wurde. Mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 12.2.1974 wurde Anton S***** schuldig erkannt, am 16.11.1973 gegen 18.15 Uhr als Lenker des genannten Kraftfahrzeuges infolge Außerachtlassung der im S... mehr lesen...
Begründung: Am 2. Juni 1987 gegen 23 Uhr fuhr der Kläger auf der Inntal-Autobahn von Innsbruck in Richtung Telfs. Zwischen Zirl und Pettnau im Bereich des Straßenkilometers 93,5 bis 94 kollidierte er mit einer Geschwindigkeit von zumindest 130 km/h und eingeschaltetem Fernlicht mit einem die Fahrbahn querenden Hirsch. Der Kläger begehrt einen Schadenersatzbetrag von S 109.000 samt 12 % Zinsen seit 1. Juni 1990 und 20 % Mehrwertsteuer aus den Zinsen. Er brachte vor, an seinem PKW s... mehr lesen...
Begründung: Im Gemeindegebiet von T***** führt vom Ortsteil L***** aus ein Weg zu der auf 1787 m Höhe gelegenen G*****alm, wo der Drittbeklagte eine Gastwirtschaft betreibt. Dieser Weg war Anfang der 60-iger Jahre von verschiedenen Agrargemeinschaften gebaut worden, die sich in der Folge zu einer Interessentschaft zusammengeschlossen haben. Auf diesem Weg, der zunächst nur im Sommer offen war, bestand ein Fahrverbot mit Ausnahme für land- und forstwirtschaftliche Zwecke; er wurde vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte V*** stellt für sportliche Aktivitäten im Winter eine auf einer Privatstraße der Bundesforste in Grundlsee-Gößl präparierte Naturrodelbahn zur Verfügung, die allgemein frei zugänglich ist und von jedermann unentgeltlich benützt werden kann. Diese Rodelbahn wird abends beleuchtet. Die Leuchten sind in Abständen von etwa 70 Metern in 5 Meter Höhe an Bäumen befestigt. Die letzte dieser Leuchten ist etwa 1,5 Meter nördlich des im Winter offenstehenden... mehr lesen...
Begründung: Mit einer am 10.Oktober 1985 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei den Ersatz von Forstschäden, die durch winterliche Salzstreuung auf einer durch ihren Wald führenden Bundesstraße der beklagten Partei verursacht worden seien in Höhe von 300.000 S und die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für künftige Schäden. Die klagende Partei beruft sich auf ein Zeugnis gemäß § 52 Abs 5 ForstG vom 22.Oktober 1982, auf eine Waldverwüstung im Sinne des § 16 Fors... mehr lesen...