Norm: BStG §5Sbg StrG §11
Rechtssatz: Haftung für durch Vertiefung des Gehsteiges verursachten Unfall. Entscheidungstexte 3 Ob 25/56 Entscheidungstext OGH 25.01.1956 3 Ob 25/56 Schlagworte RS wurde ursprünglich zu § 11 BStG 1948 erstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0053381 ... mehr lesen...
Norm: BStG §5StVO §89
Rechtssatz: Zur Instandhaltung der Straße gehört auch die nach den Straßenpolizeivorschriften vorgeschriebene Kennzeichnung und Beleuchtung von Verkehrshindernissen. Entscheidungstexte 2 Ob 518/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 2 Ob 518/55 Veröff: SZ 28/219 = ZVR 1956/3 2 Ob 430/56 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Am 8. Oktober 1952 fuhr bei einbrechender Dämmerung Simon K. mit seinem Einspännerwagen in Begleitung des Anton L. auf der Bundesstraße von G. gegen L. Bei der Begegnung mit einem Lastkraftwagen fuhr er auf einen Schotterhaufen auf, der Wagen kippte um und beide Insassen wurden auf die Straße geschleudert. Während Anton L. unverletzt blieb, erlitt Simon K. einen tödlichen Schädelbasisbruch. Die Klägerin begehrt als Witwe des Verunglückten Aufwandersatz für die Begräbniskosten und ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1BStG §5BStG §7StVO §92 Abs1
Rechtssatz: Daß sich die bei jeder Einzelfahrt eines Bauernfuhrwerkes nur geringfügige Verschmutzung der Straße im Laufe der Zeit zu einer verkehrsgefährdenden Erdschichte verdichtete, hat nicht der Bauer, sondern das grob fahrlässig seine Pflichten versäumende Straßenbeaufsichtigungsorgan zu verantworten. Entscheidungstexte 2 Ob 189/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1BStG §5
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit, wenn auf einer Bundesstraße ein Ölfleck länger als einen Tag von den Straßenaufsichtsorganen nicht beseitigt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 1/55 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 2 Ob 1/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0023210 ... mehr lesen...
Die Kläger begehren von der Stadt Wien Ersatz der Kosten der Behebung des Schadens an ihrem Wagen, der dadurch entstanden ist, daß der Wagen in eine schadhafte Stelle der Fahrbahn in der H.-Gasse fuhr, verrissen wurde und an eine Hausmauer anfuhr. Das Erstgericht verwarf die von der beklagten Partei erhobene Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges, während das Rekursgericht ihr Folge gab und die Klage zurückwies. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Kläger Folge ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIb1BStG §5
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit der Bundesstraßenverwaltung, weil sie die aufgestellten Leitweiser, die anzeigen sollten, wie weit nach rechts die Straße ohne Gefahr benützt werden kann, durch Gebüsch überwachsen ließ, sodaß ein Traktor in den vom Gebüsch überwachsenen Graben stürzte. Entscheidungstexte 2 Ob 99/54 Entscheidungstext OGH 05.05.1954 2 Ob... mehr lesen...
Norm: BStG §5
Rechtssatz: Zur groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 11 BStG der Gemeinde Wien durch mangelhafte Kontrolle des Straßenzustandes. Entscheidungstexte 3 Ob 307/53 Entscheidungstext OGH 13.05.1953 3 Ob 307/53 2 Ob 276/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 2 Ob 276/63 Schlagworte... mehr lesen...
Norm: BStG §5BStG §7StVO §92
Rechtssatz: Die Pflicht der Republik zur Einhaltung der Bundesstraßen erstreckt sich nicht nur auf bauliche, sondern auch auf Reinigungsmaßnahmen. Wenn die Bundesstraße von einer dritten Person (Bauernfuhrwerk) gröblich verunreinigt wurde, ist es Sache der Straßenverwaltung, eine verkehrsgefährdende Straßenverunreinigung zu beseitigen und sich gegebenenfalls an dem Verunreiniger der Straße schadlos zu halten. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kam am 16. Mai 1950 auf der Lahrnsdorfer Bezirksstraße, und zwar auf einem Straßenstück, dessen Verwaltung und Erhaltung der Stadtgemeinde Steyr obliegt, in der Nähe des Kasinos in Steyr infolge schlechter Beschaffenheit der Straßendecke zum Sturz. Er klagte die Gemeinde Steyr auf Zahlung eines Schadenersatzbetrages in der Höhe von 2.386,90 S. Das Erstgericht hat mit Zwischenurteil ONr 24 das Klagebegehren als dem Grunde nach zu Recht bestehend erkann... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3BStG §5oö StrG allg
Rechtssatz: Zur Haftung des Straßeneigentümers für Schäden aus Sturz infolge schlechten Straßenzustandes. Entscheidungstexte 3 Ob 650/52 Entscheidungstext OGH 14.01.1953 3 Ob 650/52 Veröff: EvBl 1953/204 S 270 2 Ob 708/53 Entscheidungstext OGH 18.02.1954 2 Ob 708/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2BStG §5
Rechtssatz: Zur Haftung des Brückeneigentümers für Schäden infolge Einsturzes einer morschen Brücke. Entscheidungstexte 1 Ob 390/52 Entscheidungstext OGH 09.09.1952 1 Ob 390/52 1 Ob 91/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 1 Ob 91/56 Zweiter Rechtsgang zu 1 Ob 390/52; Beisatz: Ordnungsgemäße Üb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3ABGB §1338 IA2BStG §5
Rechtssatz: Wer durch Glatteis auf einer Straßenkreuzung zum Sturz gekommen ist, hat gegen die Gemeinde auch bei Unterlassung des Aufstreuens zumindest dann keinen Schadenersatzanspruch, wenn er die Straßenkreuzung anders als in gerader Linie von einem Straßeneck zum gegenüberliegenden überquert hat. Entscheidungstexte 2 Ob 826/50 Entscheidung... mehr lesen...