Begründung: Mit Bescheid des Amtes der OÖ Landesregierung vom 24. 3. 1967, Zl BauR-61/3-1967 wurden unter anderem nicht näher bezeichnete Trennstücke verschiedener Parzellen der je zur Hälfte im Eigentum der Antragsteller August und Pauline H***** stehenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Gesamtausmaß von 18.170 m2 und ebensolche Trennstücke verschiedener Parzellen der im Eigentum der Antragstellerin Anna B***** stehenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Gesamtausmaß von 8.270 m2... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs3JN §1 CX
Rechtssatz: Die verwaltungsbehördliche Entscheidung über die Höhe der Entschädigung tritt nur dann außer Kraft, wenn das ordentliche Gericht zulässigerweise, also noch vor Abschluß des Entschädigungsverfahrens angerufen wird. Entscheidungstexte 6 Ob 111/71 Entscheidungstext OGH 07.07.1971 6 Ob 111/71 Europ... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs3
Rechtssatz: Die einjährige Frist des § 15 Abs 3 BStG beginnt erst am Tage des Eintrittes der Rechtskraft des Enteignungsbescheides zu laufen, ein vorher eingebrachter Antrag auf Entscheidung durch das Bezirksgericht ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 5 Ob 287/64 Entscheidungstext OGH 22.04.1965 5 Ob 287/64 Veröff: JBl 1965,524 = EvBl 1965/422 S 633 = ZVR 1966/... mehr lesen...
Mit Enteignungserkenntnis des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung vom 9. April 1960 sind die jetzigen Anstragsteller nach dem Bundesstraßengesetz verpflichtet worden, für den Ausbau der Hausruck-Bundesstraße im Baulos "Wiesen" von den ihnen gehörigen Grundstücken in der KG. R. eine Fläche von 7658 m2 an die jetzige Antragsgegnerin dauernd und lastenfrei ins unbeschränkte Eigentum gegen eine Entschädigung von 17 S für einen Quadratmeter und von 32.820 S für Obstbäume und Str... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs3
Rechtssatz: Zur Frage des Beginnes des Laufs der in § 15 Abs 3 BStG 1948 normierten Frist von einem Jahre nach Rechtskraft des Enteignungserkenntnisses: Daß die Berufungsinstanz im Verwaltungsverfahren die von den Enteigneten erhobene Berufung gegen das Enteigungserkenntnis wegen der Präklusion von Einwendungen im konkreten Verwaltungsverfahren als unzulässig zurückgewiesen hat, bedeutet noch nicht die Gleichstellung dieses ... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs3FristenG §1
Rechtssatz: Die Frist des § 15 Abs 3 BStG 1948 ist eine materiellrechtliche Ausschlußfrist, auf welche das FristenG Anwendung findet. Entscheidungstexte 2 Ob 489/50 Entscheidungstext OGH 20.07.1950 2 Ob 489/50 2 Ob 490/50 Entscheidungstext OGH 20.07.1950 2 Ob 490/50 ... mehr lesen...