IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Außerlechner über die Beschwerde von AA, Adresse 1, ***** Z, Deutschland, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 17.01.2022, Zl ***, betreffend die Zurückweisung eines Einspruchs gegen eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Y vom 03.09.2020, Zl ***, als verspätet in einer Angelegenheit nach dem Bundesstraßenmautgesetz zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbeg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Stemmer über die Beschwerde des Herrn AA, wohnhaft in Adresse 1, ***** Z, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 06.10.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: des angefochtenen Bescheides wird dabei in der Weise konkretisiert, dass die übertr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, Z, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 26.05.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung des KFG nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.11.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG 1991 §49aZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Eine im Stadium der Anonymverfügung ausgewiesene Vollmacht des Rechtsvertreters entfaltet auf Grund des engen Verfahrenszusammenhanges auch Wirkung auf ein nachfolgendes Verfahren gemäß § 103 Abs 2 KFG, das der Ausforschung des Täters dient und ist daher die Aufforderu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.11.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG 1991 §49aZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Die Weiterleitung der Aufforderung gem § 103 Abs 2 KFG vom Zulassungsbesitzer an den Rechtsvertreter per E-Mail stellt kein „tatsächliches Zukommen“ im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu § 7 ZustellG dar. Schlagworte Lenke... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Keplinger über die Beschwerden der AA, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in Z, gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 25.11.2019, Zl***, ***, *** und ***, betreffend Übertretungen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Den Beschwerden wird Folge gegeben, die ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Stemmer über die Beschwerden der Frau AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, vertreten durch ihre Mutter Frau BB, gegen die Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck jeweils vom 21.07.2020, Zl*** (zu LVwG-2020/45/1648), Zl*** (zu LVwG-2020/45/1649), Zl*** (zu LVwG-2020/45/1650) und Zl*** (zu LVwG-2020/45/1651), betreffend eine Angelegenheit nach dem Verwaltungsstrafgesetz (VStG), nach Durchfüh... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, Z, vertreten durch Herrn Mag. BB, Z, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Y vom 20.11.2017, Zl ****, betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen verkehrsrechtlicher Übertretungen zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruch: des... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK I. Das Landesverwaltungsgericht Tirol fasst durch seine Richterin Mag. Kantner über die Beschwerde der AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. BB, Adresse 2, Z, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Z vom 23.02.2016, *****, betreffend Vorschreibung der Anschlussgebühr an den Niederschlagswasserkanal nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, den B E S C H L U S S 1. Die Beschwerde wird als unzulässig zurüc... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 16.06.2017, ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde stattgegeben und der angefochtene Bescheid behoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgericht... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Maßnahmenbeschwerde des AA, vertreten durch seinen Sachwalter RA BB, Adresse 1, **** Z wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Vollziehung einer Ersatzfreiheitsstrafe im Polizeianhaltezentrum der Landespolizeidirektion Tirol vom 22.07.2017, 09.20 Uhr bis 26.07.2017, 09:20 Uhr zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Ab... mehr lesen...