Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.11.2020Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG 1991 §49aRechtssatz
Eine im Stadium der Anonymverfügung ausgewiesene Vollmacht des Rechtsvertreters entfaltet auf Grund des engen Verfahrenszusammenhanges auch Wirkung auf ein nachfolgendes Verfahren gemäß § 103 Abs 2 KFG, das der Ausforschung des Täters dient und ist daher die Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe daher dem Rechtsvertreter zuzustellen.
Schlagworte
Lenkerauskunft;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2020:LVwG.2020.20.1221.5Zuletzt aktualisiert am
25.11.2020