RS Lvwg 2020/11/4 LVwG-2020/20/1221-5

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.11.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG 1991 §49a
ZustG §7
ZustG §9

Rechtssatz

Eine im Stadium der Anonymverfügung ausgewiesene Vollmacht des Rechtsvertreters entfaltet auf Grund des engen Verfahrenszusammenhanges auch Wirkung auf ein nachfolgendes Verfahren gemäß § 103 Abs 2 KFG, das der Ausforschung des Täters dient und ist daher die Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe daher dem Rechtsvertreter zuzustellen.

Schlagworte

Lenkerauskunft;
Zustellung der Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe direkt an den Beschwerdeführer;
Vollmachtsbekanntgabe des Rechtsvertreters im Stadium der Anonymverfügung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2020:LVwG.2020.20.1221.5

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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