I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 30. Jänner 2001 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines mazedonischen Staatsangehörigen, vom 17. August 2000 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (der Erstbehörde) vom 20. Juni 2000, mit dem gegen ihn gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 1 d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Jänner 2001 wurde die beschwerdeführende Partei schuldig erkannt, sie habe am 8. September 1998, um ca. 15.25 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen vom Parkplatz der Bezirkshauptmannschaft Zwettl in Richtung Statzenberggasse auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl ihr die Lenkberechtigung entzogen worden sei (Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 3. September 1998).... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs5;ZustG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/01/0016 E 22. Juni 1994 RS 5 Stammrechtssatz § 13 Abs 5 ZustG erfaßt den Fall der Ausfolgung nach § 24 ZustG ausdrücklich nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001020078.X01 Im RIS seit 18.03.2002 mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse verpflichtete mit Bescheid vom 26. April 1999 den Beschwerdeführer als ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH als Beitragsschuldnerin gemäß § 67 Abs. 10 ASVG zur Bezahlung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren der Beitragsschuldnerin. Der Bescheid wurde mit RSb an die im Verfahren bekannt gewordene Anschrift des Beschwerdeführers in Wien versendet. Zufolge eines Nachsendeauftrages des Beschwerdeführers wurde die Sendung nach ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/08/0096
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat durch die Unterfertigung der Übernahmsbestätigung auf dem Rückschein - der nach der vorliegenden Kopie eine genaue Absenderangabe unter zusätzlicher Anführung von Zahl und Datum des Bescheides enthielt - ausdrückl... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. April 1987 stellte die belangte Behörde fest, daß die Beschwerdeführerin dadurch, daß sie am 20. Dezember 1956 die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik erworben habe, gemäß § 9 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949 die österreichische Staatsbürgerschaft verloren habe. Hiezu wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe die österreichische Staatsbürgerschaft nach ihrem Vater durch Geburt erworben. Ihren Eltern sei - wie sich aus dem Schrei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs5;ZustG §24;
Rechtssatz: § 13 Abs 5 ZustG erfaßt den Fall der Ausfolgung nach § 24 ZustG ausdrücklich nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993010016.X05 Im RIS seit 11.01.2002 Zuletzt aktualisiert am 07.04.2011 mehr lesen...
Das Beschwerdevorbringen läßt sich dahin zusammenfassen, daß der Beschwerdeführer die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides im Verstoß gegen die Vorschrift des § 31 Abs. 3 VStG erblickt, da sämtliche ihm zur Last gelegten Übertretungen entsprechend dem angefochtenen Bescheid im Jahre 1987 erfolgt seien. Nach § 31 Abs. 3 VStG darf ein Straferkenntnis nicht mehr gefällt werden, wenn seit dem Zeitpunkt, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbar... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VwRallg;ZustG §13 Abs3;ZustG §13 Abs5;
Rechtssatz: Die Zeit, die nicht in die Strafbarkeitsverjährungsfrist einzurechnen ist, beginnt mit dem Tag des Einlangens der Beschwerde beim Gerichtshof und endet mit der Zustellung der Entscheidung an die belangte Behörde (Hinweis E VS 5.11.1987, 86/02/0171, VwSlg 12570 A/1987... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangten Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 10. Februar 1987 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als verspätet zurück. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid war über den Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 1 FrPolG eine Geldstrafe von S 2.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §43 Abs1VStG §46 Abs1ZustG §13 Abs5ZustG §20 Abs1ZustG §20 Abs2ZustG §24ZustG §4
Rechtssatz: Wird im Anschluss an die Aufnahme einer Niederschrift das versandbereite Straferkenntnis gleich zustellt, dann ist der Ort der Amtshandlung Abgabestelle iSd § 4 ZustG. Verweigert dabei der Empfänger die Annahme, dann können auch § 13 Abs 5 und § 20 Zust... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §31 Abs3;ZustG §13 Abs3;ZustG §13 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0171 E VS 5. November 1987 VwSlg 12570 A/1987 RS 3 Stammrechtssatz Maßgebend für die Berechnung der in die Frist des § 31 Abs 3 zweiter Satz VStG einzurechnenden Zeit ist einerseits der Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde (beim VfGH oder VwGH) und andererseits der Zeitpunkt d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §31 Abs3;ZustG §13 Abs3;ZustG §13 Abs5;
Rechtssatz: Die Zustellung im Wege der sogenannten Staatsämterabfertigung steht im Einklang mit den Bestimmungen des Zustellgesetzes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020171.X04 Im RIS seit 05.11.1987 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §31 Abs3;VwGG §13 Abs1 Z1;ZustG §13 Abs3;ZustG §13 Abs5; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):85/02/0260 E 21. November 1985 RS 1; E 23. Mai 1985 85/02/0163; 87/03/0092 E 16. September 1987 RS 2; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Maßgebend für die Berechnung der in die Frist des § 31 Abs 3 zweiter Sa... mehr lesen...