B e g r ü n d u n g : Am 28. 6. 1997 wurde der Wiederaufnahmskläger (in der Folge nur: Kläger) als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs verletzt. Das Verschulden traf den Erstbeklagten. Im Verfahren 9 Cg 149/00x des Landesgerichts Feldkirch (in der Folge: Hauptprozess) begehrte der Kläger Schadenersatz in Höhe von 53.042,12 EUR sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen Schäden a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ antragsgemäß gegen den Beklagten einen bedingten Zahlungsbefehl über 26.179,65 EUR sA, der am 6. Dezember 2006 durch Hinterlegung zugestellt wurde. Der Rückscheinbrief wies die Adresse T***** 19/5 auf. Da dem zuständigen Postbediensteten jedoch bekannt war, dass der Beklagte vor etwa einem Jahr aus der Wohnung der Hannelore J***** in T***** 19/5 in die Wohnung T***** 19/2 umgezogen „und somit an dieser Abgabestelle anwesend" war, hinterlegte er bei... mehr lesen...
Norm: ZustG §13AGB Post Briefdienst Inland P.3.3.8AGB Post Briefdienst Inland P.3.3.9
Rechtssatz: RSa-Briefe können an Postbevollmächtigte abgegeben werden. Liegen aber die Voraussetzungen für eine Zustellung an einen Postbevollmächtigten vor, ändert die Ortsabwesenheit des Empfängers im Zeitpunkt der Zustellung nicht deren Wirksamkeit. Dies gilt auch im Zusammenhang mit juristischen Personen. Insoweit ist daher dem Empfänger auch eine unberech... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf die im Revisionsrekurs relevierte Rechtsfrage, welche Auswirkung die Ausfolgung eines hinterlegten eigenhändig zuzustellenden Poststücks an einen Ersatzempfänger hat (vgl zur Stellung einer intern zur Empfangnahme persönlich adressierter Schriftstücke bevollmächtigten Sekretärin als Postbevollmächtigte: 5 Ob 2270/96a = ecolex 1997, 20), kommt es hier nicht entscheidend an, weil bereits die Hinterlegung nicht gesetzg... mehr lesen...
Norm: ZustG §13
Rechtssatz: Selbst bei einer unrichtigen Bezeichnung des empfangsbefugten Vertreters der Adressatin ist an den tatsächlichen Vertretungsberechtigten zuzustellen. Entscheidungstexte 5 Ob 2391/96w Entscheidungstext OGH 10.12.1996 5 Ob 2391/96w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106440 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §88ZPO §292ZustG §2ZustG §13ZustG §24
Rechtssatz: Fehlt auf dem Zustellschein die Unterschrift des Gerichtsbediensteten, so bildet er keine öffentliche Urkunde, die gemäß § 292 Abs 1 ZPO vollen Beweis des darin angeführten Tages der Zustellung begründen würde; diesem Zustellschein kommt nur die Beweiskraft einer Privaturkunde zu und er unterliegt daher der freien Beweiswürdigung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZustG §4ZustG §13ZustG §17 Abs2ZustG §21 Abs2
Rechtssatz: Der Zusteller muss stets an der bezeichneten Abgabestelle zustellen und nicht etwa an einer ihm bekannten anderen Abgabestelle. Die frühere Rechtsprechung, wonach keine Vorschrift bestehe, die die Zustellung eines Gerichtsbriefes mittels Rückschein an einer anderen als auf dem Brief angegebenen Zustelladresse verbiete (SZ 40/140 = EvBl 1968/197; MietSlg 27636, 30693) ist damit durc... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Erstgerichtes vom 2.9.1992 wurde dem Beklagtenvertreter unter der Anschrift ***** Wien, J*****straße *****, zugestellt und am 29.9.1992 von seiner Gattin übernommen. Mit der am 28.10.1992 zur Post gegebenen Berufung wurde dieses Urteil in seinem klagsstattgebenden Teil bekämpft. Das Oberlandesgericht Wien hat als Berufungsgericht diese Berufung mit der
Begründung: verworfen, daß die Rechtsmittelfrist bereits am 27.10.1992 geendet habe. Gegen die Versä... mehr lesen...
Begründung: Hinsichtlich des bisherigen Verfahrensverlaufes wird auf die Darstellung zu 5 Ob 535/91 verwiesen. Den zwischenweilig vorgelegten Einheitswertbescheiden des Finanzamtes Eisenstadt vom 26. November 1986 und 14. August 1991, Ew-AZ 902-2-1648/0 Ref 88, ist zu entnehmen, daß der Einheitswert der antragsgegenständlichen Liegenschaft zur Zeit der Entscheidung des Rekursgerichtes 50.000 S überstieg, der Bewertungsausspruch somit im Ergebnis den gesetzlichen Bewertungsvorschri... mehr lesen...
Norm: ZustG §13
Rechtssatz: Erfolgt die Zustellung an eine Angestellte des Vertreters einer Partei, sind die im § 13 Abs 4 ZustG genannten Angestellten des Parteienvertreters keine Ersatzempfänger, sondern berechtigt, auch Sendungen zu übernehmen, bezüglich deren eigenhändige Zustellung (§ 21 ZustG) angeordnet ist. Entscheidungstexte 5 Ob 547/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991 5 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der gegen die Beklagte "zu Handen Herrn ***** S*****, G*****, Naglergasse 44", gerichteten Drittschuldnerklage begehrt die Klägerin die Zahlung eines Betrages von S 27.981,13 sA, da die Beklagte weder eine Drittschuldneräußerung erstattet noch Überweisungen vom Lohn ihrer Arbeitnehmerin H***** T***** vorgenommen habe. Der vom Erstgericht erlassene Zahlungsbefehl wurde der Beklagten "zu Handen ***** S*****, G*****, Naglergasse 44", am 29. August 1990 durch Hinterlegun... mehr lesen...
Norm: ZustG §4ZustG §13
Rechtssatz: An eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ist nur dann ausschließlich in ihrer Kanzlei zuzustellen, wenn sie auch als Parteienvertreter einschreitet. Entscheidungstexte 9 ObA 67/91 Entscheidungstext OGH 29.05.1991 9 ObA 67/91 Veröff: SZ 64/67 = EvBl 1992/4 S 26 = RdW 1991,367 2 ... mehr lesen...
Norm: ZustG §13
Rechtssatz: Die Zustellung an einen Rechtsanwalt in dessen Kanzlei (an eine Angestellte) ist nach Abs 4 erster Halbsatz auch während eines Spitalsaufenthalts des Adressaten wirksam. Entscheidungstexte 15 Os 6/88 Entscheidungstext OGH 21.06.1988 15 Os 6/88 14 Os 74/92 Entscheidungstext OGH 30.06.1992 14 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin, deren Verlassenschaft nunmehr die Exekution betreibt, hatte beim Erstgericht gegen den Verpflichteten als Beklagten die Klage mit dem Begehren eingebracht, den mit ihm am 17. April 1981 über die Liegenschaft EZ 1026 der KG Landstraße geschlossenen Kaufvertrag als nichtig aufzuheben und ihn schuldig zu erkennen, in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an dieser Liegenschaft einzuwilligen. Die Klage wurde im März 1982 in der Einlage, in der damals de... mehr lesen...
Norm: ZustG §13ZustG §16
Rechtssatz: Eine für den Notariatskandidaten bestimmte Sendung darf nicht einer Angestellten des Notars, bei dem er tätig ist, ausgefolgt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 14/87 Entscheidungstext OGH 11.11.1987 3 Ob 14/87 Veröff: SZ 60/237 = NZ 1987,113 (Anmerkung von Hofmeister, 117) 5 Ob 2270/96a Ents... mehr lesen...