Norm
ZustG §4Rechtssatz
An eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ist nur dann ausschließlich in ihrer Kanzlei zuzustellen, wenn sie auch als Parteienvertreter einschreitet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0083664Dokumentnummer
JJR_19910529_OGH0002_009OBA00067_9100000_001