RS OGH 1991/5/29 9ObA67/91, 2Ob510/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1991
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Norm

ZustG §4
ZustG §13

Rechtssatz

An eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ist nur dann ausschließlich in ihrer Kanzlei zuzustellen, wenn sie auch als Parteienvertreter einschreitet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0083664

Dokumentnummer

JJR_19910529_OGH0002_009OBA00067_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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