RS OGH 1991/12/17 5Ob547/91, 2Ob93/08b

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Norm

ZustG §13

Rechtssatz

Erfolgt die Zustellung an eine Angestellte des Vertreters einer Partei, sind die im § 13 Abs 4 ZustG genannten Angestellten des Parteienvertreters keine Ersatzempfänger, sondern berechtigt, auch Sendungen zu übernehmen, bezüglich deren eigenhändige Zustellung (§ 21 ZustG) angeordnet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0083851

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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