Der an den Berufungswerber gerichtete Zurückweisungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 19 11 2004, Zl 300-7403-2004, wurde dem Berufungswerber an die Adresse seines Arbeitgebers nach Serbien und Montenegro gesendet. In seiner gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung führte der Berufungswerber aus, dass er die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen habe. Er sei am 15 07 2004 in Serbien und Montenegro gewesen. Keinesfalls habe er sich zur Tatzeit in Nickelsdorf (dem T... mehr lesen...
Rechtssatz: Es existieren keine bilateralen oder multilateralen internationalen Verträge, welche die Rechtshilfe im Bereich von Verwaltungsstrafverfahren betreffend Straßenverkehrsangelegenheiten zwischen Serbien und Montenegro und der Republik Österreich regeln. Es besteht (laut Auskunft der Botschaft von Serbien und Montenegro in Wien) keine Vorschrift in Serbien und Montenegro, die die Zustellungen von Schriftstücken ausländischer (somit auch: österreichischer) Verwaltungsbehörden in Se... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis Folgendes zur Last: "Sie haben als Lenker des Lastkraftwagenzuges, Kennzeichen *** und Anhänger Kennzeichen *** (***) nicht dafür gesorgt, dass am 16 06 2004 bei dem Tiertransport von 194 Kälber die Bestimmungen des Tiertransportgesetzes TGST eingehalten wurden. I. Obwohl der Tiertransport bereits um 04 15 Uhr begonnen hat, wurde im Tiertransportpapier der Beginn mit 04 30 Uhr eingetra... mehr lesen...
Rechtssatz: Sowohl Österreich als auch Italien sind dem Europäischen Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (EuZustÜb, BGBl Nr 67/1983) beigetreten. Gemäß Art 1 Abs 2 dieses Übereinkommens findet das Übereinkommen keine Anwendung in Finanz- oder Strafsachen. Jedoch kann jeder Staat bei der Unterzeichnung, bei der Hinterlegung seiner Ratifikations- Annahme, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde oder jederzeit danach durch eine an den Generalsekre... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Art 11 EuZustÜb kann jeder Vertragsstaat Schriftstücke an Personen, die sich im Hoheitsgebiet anderer Vertragsstaaten befinden unmittelbar durch die Post zustellen lassen. Derartigen Zustellungen kann jedoch gemäß Art 11 Abs 2 EuZustÜb von Vertragsstaaten ganz oder teilweise widersprochen werden. Eine solche Erklärung wurde jedoch von Italien nicht abgegeben, so dass die Zustellung durch die Post als zulässige Art der Zustellung anzusehen war. Gemäß Art 7 EuZustÜb brauch... mehr lesen...
Dem Berufungswerber wurde das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 12 08 2004, Zl 300-3302-2004, wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung an seine Wohnadresse nach Ungarn nachgesendet. In der gegen dieses Straferkenntnis gerichteten Berufung bestritt der Berufungswerber, die ihm zur Last gelegte Tat begangen zu haben. Der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland hat erwogen: Der Berufungswerber wurde mit Schreiben des Landesgendarmeriekommandos für das Burg... mehr lesen...
Rechtssatz: Erhebt der Beschuldigte in Deutschland rechtzeitig Einspruch gegen die Strafverfügung, wird aber das Poststück im Ausland mit der
Begründung: zurückgestellt, daß es dem Beschuldigten frei steht die unzureichend freigemachte Briefsendung (vorliegend die Verwendung eines übergroßen Briefumschlages) an das Ausland entweder das gebührende Entgelt nachzukleben oder neu zu kuvertieren, wobei letzteres der Beschuldigte sofort tat, sodaß sein Einspruch als rechtzeitig zu qualifizieren i... mehr lesen...