Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Flendrovsky als Einzelrichter über die Beschwerde des Landes Niederösterreich, vertreten durch A, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 2. April 2013, ***, betreffend Sicherung einer Eisenbahnkreuzung (weitere Parteien: 1. B AG in ***, vertreten durch die C Rechtsanwälte OG, ***, ***; 2. Gemeinde ***, vertreten durch den Bürgermeister, ***, ***, 3. Bundesminister für... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.01.2022 Norm: EisenbahnG 1957 §49 Abs2AVG §8B-VG Art132 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nach der stRsp können gemäß Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG nur diejenigen […] Personen eine Beeinträchtigung von Rechten mit Beschwerde bei einem VwG geltend machen, denen in einem vorangegangenen Verwaltungsverfahren Parteistellung zukam oder zuerkannt wurde (vgl VwGH Ra 2019/10/0070, mwN). […] Einer Besc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.01.2022 Norm: EisenbahnG 1957 §49 Abs2AVG §8B-VG Art132 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Rechtsschutzinteresse wird immer dann zu verneinen sein, wenn es für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers keinen Unterschied (mehr) macht, ob der angefochtene Bescheid aufrecht bleibt oder aufgehoben wird bzw wenn die Erreichung des Verfahrenszieles für den Beschwerdeführer keinen Nutzen ha... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 13.01.2022 Norm: EisenbahnG 1957 §49 Abs2AVG §8B-VG Art132 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nach der stRsp besteht die Beschwerdelegitimation nach § 7 Abs 3 VwGVG selbst dann, wenn die Parteistellung im Verwaltungsverfahren strittig war bzw die betreffende Person dem Verwaltungsverfahren nicht beigezogen worden ist (vgl VwGH Ro 2018/03/0024, mwN). Diese Judikatur betrifft aber ausschließl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 13.01.2022 Norm: EisenbahnG 1957 §49 Abs2AVG §8B-VG Art132 Abs1 Z1
Rechtssatz: Aus der Behauptung einer allfälligen unrichtigen Anwendung des § 8 AVG bzw einer daraus resultierenden Bescheidzustellung alleine folgt noch nicht die Beschwerdelegitimation nach Art 132 Abs 1 Z 1 B VG, sondern es bedarf eines durch Verwaltungsvorschriften […] eingeräumten subjektiven Rechts, desse... mehr lesen...