Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
13.01.2022Norm
EisenbahnG 1957 §49 Abs2Rechtssatz
Aus der Behauptung einer allfälligen unrichtigen Anwendung des § 8 AVG bzw einer daraus resultierenden Bescheidzustellung alleine folgt noch nicht die Beschwerdelegitimation nach Art 132 Abs 1 Z 1 B VG, sondern es bedarf eines durch Verwaltungsvorschriften […] eingeräumten subjektiven Rechts, dessen Verletzung durch den angefochtenen Bescheid der Beschwerdeführer mit der Beschwerde verfolgt.
Schlagworte
Eisenbahnrecht; Eisenbahnanlage; Verfahrensrecht; Parteistellung; Beschwerdelegitimation;Anmerkung
VwGH 05.04.2022, Ra 2022/03/0073-3, ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.747.001.2021Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022