Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
13.01.2022Norm
EisenbahnG 1957 §49 Abs2Rechtssatz
Nach der stRsp können gemäß Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG nur diejenigen […] Personen eine Beeinträchtigung von Rechten mit Beschwerde bei einem VwG geltend machen, denen in einem vorangegangenen Verwaltungsverfahren Parteistellung zukam oder zuerkannt wurde (vgl VwGH Ra 2019/10/0070, mwN). […] Einer Beschwerde, die sich alleine auf die Behauptung stützt, nicht Partei des vorangegangenen Verwaltungsverfahrens gewesen zu sein, fehlt von Vornherein die Berechtigung zu ihrer Erhebung.
Schlagworte
Eisenbahnrecht; Eisenbahnanlage; Verfahrensrecht; Parteistellung; Beschwerdelegitimation;Anmerkung
VwGH 05.04.2022, Ra 2022/03/0073-3, ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.747.001.2021Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022