1.] Mit der an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gerichteten Beschwerde vom 3.7.2007 wandten sich Herr Henry O. (Erstbeschwerdeführer: EBf) und Frau Susanna Adele W. (Zweitbeschwerdeführerin: ZBf) zunächst im Rahmen einer Beschwerde auf Basis des § 67a Abs 1 Z 2 AVG gegen die Behandlung während der Anhaltung des EBf bzw. Verweigerung der Kontaktnahme von Seiten der ZBf; als Beschwerdegegenstand wird darin ausgeführt: ?Wir erheben gegen die durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien ... mehr lesen...
Beachte VwGH Anfechtung zu erwarten, Kostenvorschreibung bereits zu 2008/21/0077 mit 16.1.2008 angefochten Rechtssatz: § 5b Abs 2 der Anhalteordnung, BGBl. II Nr. 1999/128 ermächtigt die Vollzugsbehörden zur Einschränkung des Besuchsrechtes. Dagegen steht ein Beschwerderecht nur dem Häftling, nicht jedoch einem Besucher zu. § 12 der Anhalteordnung bestimmt, dass die Zellen von den Häftlingen täglich selbst zu reinigen sind. Die sonstigen Bedingungen der Anhaltung, wie ärztliche Betre... mehr lesen...
Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 31.7.2002, GZ.: UVS 30.8-27/2001-17, ist Frau M F gestützt auf die Bestimmung des § 64 Abs 3 VStG iVm § 76 AVG der Ersatz der erstandenen Barauslagen eines nicht amtlichen Sachverständigen für das Kraftfahrwesen in der Höhe von ? 311,33 auferlegt worden. Die Zustellung dieses Bescheides erfolgte mit 6.8.2002 zu Handen ihres Vertreters. Mit der Eingabe vom 12.11.2002 gab die Verpflichtete bekannt, die Kosten des Verfahr... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Antrag auf Verfahrenshilfe nach § 51a VStG kann nur zur Befreiung von jenen Kosten beantragt werden, die dem Beschuldigten durch seine Verteidigung im Verwaltungsstrafverfahren vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten entstehen. Anders als in anderen Verfahrenssystemen wie der ZPO erschöpft sich die Verfahrenshilfe im Verwaltungsstrafverfahren in der Beigebung eines Rechtsanwaltes als Verteidiger und in der Übernahme seiner Kosten (Thienel, Die österreichischen Verwaltungsve... mehr lesen...
Rechtssatz: Diente eine Absackwaage tatsächlich bloß dem innerbetrieblichen Gebrauch, ist sie jedoch aufgrund der äußeren Umstände auch jederzeit als Gewichtsprüfungsinstrument für das an Kunden abzugebende Mehl verwendbar, so begründet dies die Eichpflicht gem. § 7 MEG. Keine unverschuldete Rechtsunkenntnis, wenn der Beschuldigte der zur Nacheichung anhaltenden Behörde weniger Glauben schenkte als dem von ihm zugezogenen Rechtsanwalt. Ein Kostenersatz für entgangene Eichgebühr darf nicht ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft xx Herrn W B die Verpflichtung zur Tragung von Untersuchungskosten in Höhe von S 90.438,-- auferlegt. Gestützt wird diese Entscheidung auf die §§76 AVG und 64 Abs3 VStG. In der dagegen fristgerecht erhobenen Berufung wird die Behebung des angefochtenen Bescheides mit der Begründung: beantragt, daß sämtliche Tanks, aus denen Proben entnommen wurden, widmungsgemäß nur zur Zwischenlagerung bis zur Entsorgung dienen. Keinesfalls wä... mehr lesen...