Rechtssatz: Will die Fremdenpolizeibehörde einen zunächst erlassenen Schubhaftbescheid, der die Schubhaft im Anschluss an die Entlassung des Bf aus der Strafhaft anordnet, nicht vollziehen und hebt sie den Schubhaftbescheid noch vor der Haftentlassung des Bf mit Bescheid gemäß § 68 Abs2 AVG auf, so ist der in Freiheit belassene Bf klaglos gestellt und seine Beschwerde analog dem § 33 Abs1 VwGG 1985 als gegenstandslos zu betrachten und das Verfahren einzustellen. Im Fall der Einstellung des... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Stadtgemeinde G ist öffentliche Auftraggeberin im Sinn des § 7 Abs.1 Z1 BVergG bzw. des § 1 Abs.2 Z1 Oö. VNPG. Der Auftragswert der gegenständlichen Ausschreibung überschreitet nicht den Schwellenwert von mindestens 200.000 Euro bei Lieferaufträgen im Sinn des § 9 Abs.1 Z2 BVergG. Die gegenständliche Vergabe unterliegt daher dem Oö. VNPG; es sind daher die gesetzlichen Bestimmungen für den Unterschwellenbereich anzuwenden (§ 17 Abs.1 BVergG). Gemäß § 2 Abs.2 und § 13 Oö. Ve... mehr lesen...
Die Antragsteller hatten mit Schriftsatz vom 02 04 2001 die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor Zuschlagserteilung und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung begehrt. Der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wurde mit ha Bescheid vom 06 04 2001 abgewiesen. Der Nachprüfungsantrag wurde von den Antragstellern in der Folge zurückgezogen. Nunmehr hat der Auftraggeber mit Schriftsatz vom 23 05 2001 einen Kostenbestimmungsantrag gestellt. Er begehrt, den Antragstelle... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 69 Abs1 AVG ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist, und: 1) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist oder 2) neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht g... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 25.1.1996 wurde ein gegen Frau B T W wegen des Verdachtes einer Übertretung nach §20 lita des Tiroler Landespolizeigesetzes eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren gemäß §45 Abs1 Z1 VStG eingestellt. Mit Eingabe vom 23.2.1996 hat Herr Rechtsanwalt Dr. M L in seiner Eigenschaft als Rechtsvertreter der Beschuldigten einen Kostenbestimmungsantrag für die im Zuge des durchgeführten Verwaltungsstrafverfahrens aufgelaufenen Kosten ge... mehr lesen...