IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Köhler über die Beschwerde der A. GmbH & Co KG gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 40, Gruppe Recht & Aufsicht, Fachgruppe Gesundheitsrecht, vom 06.11.2023, Zl. ..., betreffend eine Angelegenheit nach dem Epidemiegesetz, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Verkündung am 03.05.2024 zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fischer über die Beschwerde der Frau A. B., Wien, C.-gasse, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat D., vom 04.09.2018, Zahl …, mit welchem der Einspruch vom 31.08.2018 gegen die Strafverfügung gemäß § 49 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG zurückgewiesen wurde, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.06.2019 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71VStG §24VStG §49 Abs1ZustG §17 Abs1ZustG §17 Abs2ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Es ist zwischen der Ortsabwesenheit einerseits und einem Hindernis, trotz Ortsanwesenheit die Sendung zu beheben, andererseits, zu unterscheiden. Im letzten Fall beginnt der Lauf der an die Zustellung der Sendung geknüpften Frist... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.06.2019 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71VStG §24VStG §49 Abs1ZustG §17 Abs1ZustG §17 Abs2ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: § 17 Abs. 3 Zustellgesetz sieht eine Ausnahme von der grundsätzlichen Wirksamkeit einer Hinterlegung nur für den Fall der Ortsabwesenheit des Empfängers vor. Wenn die Beschwerdeführerin somit etwa vorbringt, dass sie an der Abhol... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 05.06.2019 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71VStG §24VStG §49 Abs1ZustG §17 Abs1ZustG §17 Abs2ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Der durch § 49 Abs. 1 VStG normierte Fristenlauf wird im Falle einer ordnungsgemäßen Zustellung nur dann nicht ausgelöst, wenn sich nach erfolgter Hinterlegung herausstellt, dass der Empfänger ortsabwesend war. Ein Grund für eine... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Suchomel über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des Herrn Dipl.-Ing. A. B. vom 06.09.2018 wegen Versäumung der Verhandlung am 03.09.2018, die aufgrund der Beschwerde des Herrn Dipl.-Ing. A. B. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 64, vom 23.01.2018, Zl. …, wegen Übertretung des § 135 Abs. 1 iVm § 129 Abs. 2 der Bauordnung für Wien (BO für Wien), LGBl. für Wien Nr. 11/1... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Landesrechtspfleger AR Hugl über die Beschwerde der C. GmbH, vertreten durch Rechtsanwältin, vom 20.1.2017 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 22.12.2016, Zl. 112553/2016, mit welchem der Antrag der C. GmbH auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 16.11.2016 wegen Versäumung der Frist zur Einbringung eines Rechtsmittels gegen den Bescheid des Ma... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.07.2017 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71
Rechtssatz: Der Wiedereinsetzungswerber hat zur Glaubhaftmachung des behaupteten Wiedereinsetzungsgrundes im Wiedereinsetzungsantrag ladungsfähige Adressen der zur Bescheinigung seines Vorbringens geführten Personen anzugeben, widrigenfalls dem Wiedereinsetzungsantrag nicht stattzugeben ist (VwGH vom 15... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.07.2017 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat ein Parteienvertreter durch entsprechende Kontrollen dafür vorzusorgen, dass Unzulänglichkeiten wie die Versäumung von Fristen durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach auszuschließen sind (VwGH vom 14.10.2016, Zl. Ra 2016/09/... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde der L. GmbH, vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 36 vom 09.2.2017, Zahl: MA 36-1000021-2016, mit welchem der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 71 AVG i.V.m. § 27 Wiener Wettengesetz als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsve... mehr lesen...