RS Lvwg 2019/6/5 VGW-031/023/7437/2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

05.06.2019

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71
VStG §24
VStG §49 Abs1
ZustG §17 Abs1
ZustG §17 Abs2
ZustG §17 Abs3

Rechtssatz

Es ist zwischen der Ortsabwesenheit einerseits und einem Hindernis, trotz Ortsanwesenheit die Sendung zu beheben, andererseits, zu unterscheiden. Im letzten Fall beginnt der Lauf der an die Zustellung der Sendung geknüpften Frist gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz mit dem Beginn der Abholfrist der hinterlegten Sendung.

Schlagworte

Einspruch; Rechtsmittelfrist; Fristenlauf; Zustellung; Hinterlegung; Ortsabwesenheit; Ortsanwesenheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.031.023.7437.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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