Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
05.06.2019Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71Rechtssatz
§ 17 Abs. 3 Zustellgesetz sieht eine Ausnahme von der grundsätzlichen Wirksamkeit einer Hinterlegung nur für den Fall der Ortsabwesenheit des Empfängers vor. Wenn die Beschwerdeführerin somit etwa vorbringt, dass sie an der Abholung der hinterlegten Sendung aus Krankheitsgründen gehindert war, so könnte dieser Umstand allenfalls einen Wiedereinsetzungsgrund im Sinne des § 71 AVG begründen (vgl. VwGH, 20. April 1998, 98/17/0090).
Schlagworte
Einspruch; Rechtsmittelfrist; Fristenlauf; Zustellung; Hinterlegung; Ortsabwesenheit; OrtsanwesenheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.031.023.7437.2019Zuletzt aktualisiert am
04.07.2019