Am 16.05.2008 langte beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eine Beschwerde der Frau K. T., ein, mit welcher , neben einem Einspruch wegen Rechtsverletzung an die Staatanwaltschaft Innsbruck , eine Maßnahmenbeschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol erhoben wurde und beantragt wurde, dass das Landesgericht I. und der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol, letzterer nach mündlicher Verhandlung , in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich feststellen wollen, dass die Beschw... mehr lesen...
Am 14.07.2007 übermittelte der Beschwerdeführer per E-Mail eine ?Beschwerde? und ersuchte ?höflichst um Einleitung eines allenfalls notwendigen Disziplinarverfahrens?. In dieser Beschwerde bezog er sich auf eine Amtshandlung der Polizeiinspektion Landeck am 14.07.2007 gegen 09.00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt hätten ihn zwei Polizeibeamte (von der PI L.) in der elterlichen Wohnung in L., aufgesucht. Er selbst lebe mit seiner Familie in F. und habe sich ordnungsgemäß bei der Stadtgemeinde L. abg... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 10.07.2006 erhob Herr B. D. Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG iVm § 67a Abs 1 Z 2 AVG wegen Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter und einfach gesetzlicher Rechte im Zusammenhang mit der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. In der Beschwerde bezog sich der Beschwerdeführer, der damals die 5. Klasse des Gymnasiums in Stams besucht habe, auf einen Vorfall vom 08.06.2006. Damals habe er ein Moped seines Schulfreundes ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat geht davon aus, dass kein lebensgefährdender Waffengebrauch vorlag, sondern vielmehr zwei Schreckschüsse senkrecht in die Luft abgegeben wurden, um einen psychischen Zwang zu erzeugen um den flüchtenden Mopedlenker zum Anhalten zu zwingen. Der Schusswaffengebrauch lässt sich mit den Bestimmungen des Waffengebrauchsgesetzes in Einklang bringen. Der Beschwerdeführer missachtete nach der Messung einer überhöhten Geschwindigkeit das Anhaltezeichen e... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 4.5.2005, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt am 9.5.2005, erhob Dr. T. R. eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH sowie gegen die Bundespolizeidirektion Innsbruck und führte aus wie folgt: ?Maßnahmenbeschwerde: Der Beschwerdeführer wurde am 26.3.2004 in der Universitätsklinik Innsbruck aufgrund einer Bewusstlosigkeit ambulant behandelt, lehnte nach Wiedererlangen des Bewusstseins jede weitere Behandlung ab und ging na... mehr lesen...
1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: ?Sie haben am 22.05.2002 um 01.45 Uhr in Wien, O-Straße als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-99 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges im Bereich des Vorschriftszeichens ?Halten und Parken verboten". Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 99 Abs 3 lit a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1969) in Verbindung mit § 24 Abs 1 lit a StVO 1960 Gemäß § 99 Abs 3 lit a... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem in der öffentlichen mündlichen Verhandlung unmittelbar gewonnenen Eindruck von der Unglaubwürdigkeit der Aussage des BW kommt jedenfalls eine höhere Beweiskraft zu, als der auf Ersuchen des BW vorgelegten schriftlichen Erklärung einer im Ausland lebenden Person, verlöre doch sonst der Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Berufungsverfahrens jeden Sinn. mehr lesen...