Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer, ein pakistanischer Staatsangehöriger, stellte am 18.02.2010 einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Zu diesem wurde er am 20.02.2010 durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt und am 18.03.2010 sowie 10.06.2010 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) niederschriftlich einvernommen. 1.1. Im Laufe seiner Befragung und Einvernahmen brachte der Beschwerdeführer vor, er ... mehr lesen...