Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Eine "erhöhte Mitwirkungspflicht" (VwGH 18.12.2002, 2002/18/0279) besteht, wenn es sich um einen der persönlichen Sphäre der Partei zugehörigen Umstand handelt (bB ihre familiäre (VwGH 14.2.2002, 99/18/0199 ua), gesundheitliche (VwSlg 9721 A/1978; VwGH 17.10.2002, 2001/20/0601) oder finanzielle (vgl VwGH 15.11.1994, 94/07/0099) Situation), von dem sich die Behörde nicht amtswegig Kenntnis verschaffen kann (vgl auch VwGH 24.10.1980, 1230/78). Schlagworte In... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Asylwerber ist Staatsangehöriger von Gambia, behauptet am 00.00.1987 geboren zu sein und ist zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt in Spanien eingereist, wo er am 6.9.2004 erkennungsdienstlich behandelt wurde (vgl. Eurodac-Treffer Aktenseite 9 f.). Er reiste sodann von Spanien aus über Italien nach Österreich, wo er am 26.4.2005 einen Asylantrag stellte (Aktenseite 17 u. 27). Mit Schreiben vom 28.4.2005 (bei den spanischen Behörden eing... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Zur Problematik der "Alterseinschätzung" vertritt der VwGH (zuletzt umfassend dargestellt in seinem Erkenntnis vom 16.4.2007, 2005/01/0463) die Ansicht, dass die Alterseinschätzung eines Asylwerbers in der Regel medizinisches Fachwissen voraussetzt, das durch bloßen "Umgang" mit Asylwerbern - im Rahmen von Einvernahmen oder Verhandlungen - nicht erlangt werden kann. In seiner jüngsten Rechtsprechung geht der VwGH weiters davon aus, dass auch nach Einholung eines ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei und der kurdischen Volksgruppe zugehörig, stellte am 07.01.2003 einen Antrag auf Gewährung von Asyl und wurde hiezu am 24.06.2003 sowie am 09.09.2003 von einem Organwalter des Bundesasylamtes niederschriftlich einvernommen. Der Verlauf dieser Einvernahme ist im angefochtenen Bescheid vollständig wiedergegeben, weshalb an dieser Stelle hierauf verwiesen wird. Als Begründ... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Der Beschwerdeführer beantragt in der Beschwerde zum Beweis der darin vorgebrachten Umstände eine (nochmalige) dritte persönliche Einvernahme bzw. in der Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme vom 15.10.2008 eine mündliche Verhandlung, in der er seine Asylgründe noch detailliert darlegen werde. Sollte der Beschwerdeführer mit letzterer Formulierung beabsichtigt haben, dass er seine Fluchtgründe nur unter der Bedingung (Vorbehalt) kund tut, wenn er persönli... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: "BF"), ein türkischer Staatsangehöriger und kurdischer Volksgruppenzugehöriger, reiste zusammen mit anderen türkischen Staatsangehörigen auf einem LKW versteckt, illegal in das Bundesgebiet von Österreich ein stellte am selben Tag beim Bundesasylamt in Linz einen Antrag auf Gewährung von Asyl. 2. Das Bundesasylamt hat den Antragsteller am 29.01.2001 zum Reiseweg und den Gr... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 3 Der Asylgerichtshof übersieht in diesem Zusammenhang nicht, dass auf Grund der Spezifika eines Asylverfahrens, unbeschadet dessen, dass es als antragsgebundenes Verwaltungsverfahren nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz abgeführt wird, die Anforderungen an einen Asylwerber auf Grund von fluchttypischen Sachzwängen nicht überzogen werden dürfen. Dennoch sieht der das asylrechtliche Ermittlungsverfahren zum Inhalt habende § 28 Asylgesetz 1997 keine Bewei... mehr lesen...