Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 29.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzuwenden sind. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur zul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 21.03.2016 einen Antrag auf Bezahlung der Mittagspause [nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979)] ab 09.12.2015. Am 18.04.2016 übermittelte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer ein Schreiben des Personalamtes Salzburg der Österreichischen Post AG, wonach die bevorstehende Entscheidung nicht nur in die Rechtssphäre der Beamten und Beamtinnen, sondern auch in die der Österreichischen Po... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Johnstraße (im Folgenden: AMS) vom 12.04.2018 wurde die Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 24 Abs. 2 AlVG für den Zeitraum 01.01.2016 bis 05.05.2016 und 10.05.2016 bis 05.06.2016 widerrufen und wurde XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in Höhe von € 4.338,02 verpflichtet. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer die Leistung aus der Arbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 25.03.2014, Zahl: XXXX , wurde von der NÖGKK festgestellt, dass J XXXX F XXXX , nunmehr F XXXX , VSNR XXXX , aufgrund ihrer Tätigkeit für Frau W XXXX B XXXX und Herrn W XXXX A XXXX , Reinigungsagentur T XXXX , in XXXX XXXX , als Dienstnehmerin der Voll- (Kranken-, Unfall- und Pensions-)versicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z1 iVm. Abs. 2 ASVGund Arbeitslosenversicherung gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterliege. 2. Mit Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2014, Zahl: VA/ED-V- XXXX , wurde von der NÖGKK festgestellt, dass J XXXX F XXXX , VSNR XXXX , aufgrund ihrer Tätigkeit für Frau W XXXX B XXXX und Herrn W XXXX A XXXX , Reinigungsagentur T XXXX , in XXXX XXXX , als Dienstnehmerin der Voll- (Kranken-, Unfall- und Pensions-)versicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z1 iVm. Abs. 2 ASVGund Arbeitslosenversicherung gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterliege. 2. Mit Schreiben v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit an " XXXX ATZ xxx XXXX " adressiertem Bescheid vom 28.09.2018 setzte die belangte Behörde (im Folgenden: AMS) ein aufgrund eines im
Spruch: nicht näher bezeichneten Antrages des oben Genannten eingeleitetes Verfahren gemäß § 38 AVG aus (Spruchpunkt A) und schloss die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen den Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) aus (Spruchpunkt B). Begründend führte das AMS an, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der BGKK vom 10.04.2018, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass Herr und Frau XXXX für näher genannte Zeiträume 2004 und 2005 als Dienstnehmer des Dienstgebers (im Folgenden: Beschwerdeführerin) Verein XXXX in die Pflichtversicherung mit der im jeweiligen Kalenderjahr gültigen Höchstbeitragsgrundlage einbezogen werden. Der Verein brachte mit Schreiben des Rechtsvertreters vom 02.05.2008 Einspruch gegen den genannten Besche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid ( XXXX ) des Bundesamtes für Fremdenwessen und Asyl vom 11.03.2016 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz abgelehnt und es wurde dem BF der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. 2. Gegen diesen Bescheid (Spruchpunkt I) erhob der BF fristgerecht am 25.03.2016 Beschwerde. 3. Am 25.01.2018 wurde vor dem BVwG durch die zuständige Gerichtsabteilung W151 eine mündliche Verhandlung durchgeführt.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 28.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch das Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG (im Folgenden: belangte Behörde) präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 30.08.2013 dahingehend, einen Feststellungsbescheid zu e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 10.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 25.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 09.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 28.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 10.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 26.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 25.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 30.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Mit Bescheid vom 30.09.2014, DG-Kontonummer: XXXX , Zahl: XXXX , stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse in Spruchpunkt 1. fest, dass die in Anlage 1 zum Bescheid genannten 30 Personen zu den dort angegebenen Beschäftigungszeiten betreffend die Jahre 2007 bis 2012 auf Grund ihrer Tätigkeit für die Firma XXXX als Dienstnehmer der Pflichtversicherung in der Vollversicherung (Kranken-, Un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Mit Bescheid vom 30.09.2014, DG-Kontonummer: XXXX , Zahl: XXXX , verpflichtete die SGKK die beschwerdeführende Partei im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG, auf Grund von im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung iSd § 41a ASVG festgestellten Melde- und Beitragsdifferenzen, zur Entrichtung von nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträgen samt Verzugszinsen gemäß § 59 Abs. 1 ASVG in der Höhe von E... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Mit Bescheid vom 31.03.2016, DG-Kontonummer: XXXX , Zahl: XXXX , stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse fest, dass Frau XXXX (ehemals XXXX ), SVNR XXXX , von 01.12.2011 bis 31.08.2012 auf Grund der Tätigkeit für die Firma XXXX als Dienstnehmerin der Pflicht(Teil)versicherung in der Unfallversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 iVm § 7 Z 3 lit. a ASVG und von 01.09.2012 bis 12.09.2012 der Pf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Mit Bescheid vom 31.03.2016, DG-Kontonummer: XXXX , Zahl: XXXX , verpflichtete die SGKK die beschwerdeführende Partei im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG, auf Grund von im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung iSd § 41a ASVG festgestellten Melde- und Beitragsdifferenzen, zur Entrichtung von nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträgen in der Höhe von EUR 598,13 sowie Verzugszinsen gemäß § 59 A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde vom 16.07.2018 richtet sich an das Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG. 2. Das Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 31.10.2018, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 12.11.2018, diese Beschwerde. 3. Am 15.01.2019 langte ein Schreiben vom 14.01.2019 des Beschwerdeführervertreters ein, mit welchem er die von ihm eingebrachte Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.07.2016 wurde der nunmehrigen Beschwerdeführerin (für einen von ihr beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Antrag gemäß § 85 Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) die Pauschalgebühr gemäß TP 12 lit. j Gerichtsgebührengesetz (GGG) in der Höhe von EUR 254,00 samt der Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz (GEG) in der Höhe von EUR 8,00 zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 17.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur zulässig s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es in nachst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es in nachst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.01.2017, W123 2141390-1, der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. In seiner
Begründung: ging das Gericht davon aus, dass eine Rückkehr des Beschwerdeführers in seine Herkunftsprovinz, wo er auch Familienangehörige habe, aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar sei. Konkret führte das... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und - unstrittiger Sachverhalt: 1. Dem Beschwerdeführer ist XXXX geboren. Ihm wurde mit dem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 09.01.2017, Zl. XXXX , der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. Die belangte Behörde hat dabei die Zuerkennung des Status des subsidiären Schutzberechtigten auf Grundlage von Annahmen getroffen, die für Erwachsene zut... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom 08.02.2018 wurde die Notstandshilfe des XXXXR (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) für die Zeit vom 01.08.2015 bis 30.09.2015 in der Höhe von Euro 1.577,19 gemäß § 38 iVm § 24 Abs.2 und § 25 Abs. 1 AlVG widerrufen und der BF zur Rückzahlung verpflichtet. 2. Mit Schriftsatz vom 26.02.2018 erhob der BF fristgerecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer im Wege seiner rechtsfreundlichen Vertretung mit Schreiben vom 04.01.2016 beim Landesschulrat für Niederöstereich (ua.) die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Heranziehung der vor Vollendung des 18. Lebensjahres gelegenen Schulzeiten. Genannter Antrag wurde am 05.01.2016 eingeschrieben zur Post gegeben. Mit an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich geri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.04.2011 beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde gemäß § 103 UG die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) für das Fach Allgemeinmedizin. 2. Am 30.03.2015 brachte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde eine Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht an das Bundesverwaltungsgericht ein. 3. Am 25.06.2015 fand ein Habilitationskolloquium statt in dessen Anschluss die Habilitationskommission den Beschlu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai vom 01.06.2017 wurde der Bezug der Notstandshilfe des Beschwerdeführers für den Zeitraum vom 10.06.2014 bis 04.07.2014, vom 14.10.2014 bis 21.03.2015, vom 18.04.2015 bis 14.06.2015, vom 09.07.2015 bis 22.09.2015, vom 08.10.2015 bis 11.11.2015 und vom 23.12.2015 bis 31.01.2016 gemäß § 24 iVm. § 38 AlVG widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und der Be-schwerdeführer gemäß § 25 A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Mit Bescheid vom 05.03.2014, XXXX, stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse fest, dass die in der Anlage 1 zum Bescheid genannten Personen zu den dort angegebenen Beschäftigungszeiten betreffend die Jahre 2008 bis 2011 auf Grund ihrer Tätigkeit für die Firma XXXX als Dienstnehmer der Pflichtversicherung in der Vollversicherung (Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) und der Arbeit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Mit Bescheid vom 05.03.2014, XXXX verpflichtete die XXXXGKK die beschwerdeführende Partei im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG, auf Grund von im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung iSd § 41a ASVG festgestellten Melde- und Beitragsdifferenzen, zur Entrichtung von nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträgen samt Verzugszinsen gemäß § 59 Abs. 1 ASVG in der Höhe von EUR 293.696,18 an die XXXXGKK... mehr lesen...