Entscheidungen zu § 33 Abs. 3 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 331-335 von 335

RS Vwgh 1986/10/16 86/16/0168

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;
Rechtssatz: Wird eine Beschwerde nicht gemäß § 24 Abs 1 VwGG direkt beim VwGH, sondern unzuständigerweise bei einer Behörde des Verwaltungsverfahrens eingebracht, so ist die Beschwerdefrist versäumt, wenn die Beschwerde erst nach deren Ablauf beim VwGH einlangt. Nicht nur bereits der Postenlauf geht zu Laste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

TE Vwgh Erkenntnis 1983/11/15 81/05/0046

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nicht weiter bekämpften Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 29. Mai 1980, Zl. BauR-444/3-1980, war gegen den Beschwerdeführer gemäß § 68 Abs. 2 der OÖ. Bauordnung 1976 eine Geldstrafe von S 5.000,-- verhängt worden, weil er als persönlich haftender Gesellschafter der T OHG in V, ohne im Besitz einer rechtskräftigen Baubewilligung zu sein, vor dem 8. Juni 1977 mit der Errichtung einer Entrindungs-, Vermessungs- und Sortieranlage beg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.11.1983

RS Vwgh 1983/11/15 81/05/0046

Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3VStG §31 Abs3VStG §53 Abs2VVG §3
Rechtssatz: Die Frist des § 31 Abs 3 VStG 1950 ist dann gewahrt, wenn die Behörde dem Antrag auf gerichtliche Exekution zur Hereinbringung einer Geldstrafe innerhalb der Verjährungsfrist beim zuständigen Gericht eingebracht hat (§ 3 Abs 1 VVG 1950), wobei die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eing... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.1983

RS Vwgh 1975/1/23 2196/74

Index: Verwaltungsverfahren - AVG14/02 Gerichtsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3BAO §108 Abs4 implizitGOG §89
Rechtssatz: Eine Frist ist nur dann gewahrt, wenn das Schriftstück so rechtzeitig in den Postkasten geworfen wird, daß es noch den Postaufgabevermerk mit dem Datum des letzten Tages der Frist erhält (Hinweis E 11.9.1963, 633/63 VwSlg 608... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.1975

TE Vwgh Beschluss 1972/11/10 1625/72

Dem Beschwerdeführer wurde gemäß seinem Vorbringen am 29. Juni 1972 zu Handen eines Rechtsfreundes der Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 24. April 1972 zugestellt. Die Frist zur Erhebung der Beschwerde endete daher gemäß dem § 26 Abs. 1 VwGG 1965 am 10. August 1972. Mit dem am 11. Oktober 1972 zur Post gegebenen Schriftsatz stellte der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.11.1972

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