Die Berufungswerberin brachte mit Schriftsatz vom 16.3.2006 beim Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 15, bezüglich des bei dieser Behörde anhängigen Apothekenkonzessionserteilungsverfahrens betreffend die Betriebsstätte Wien, ehemaliges Brauereigelände L., den Antrag auf Übermittlung einer kurzen Darstellung des Verfahrensstandes und auf Übermittlung einer Aktenablichtung ein. Aufgrund dieses Antrages erging das obgenannte, von der Berufungswerberin als Bescheid qualifizierte und... mehr lesen...
Begründung: it dem angefochtenen Bescheid hat der Landeshauptmann von Salzburg gemäß § 17 Abs 1 AVG iVm § 73 Abs 2 AVG im Devolutionsweg dem Antrag des Berufungswerbers vom 8.7.2003 auf Akteneinsicht im Administrativverfahren gemäß § 103 Abs 2 KFG keine Folge gegeben. Der Berufungswerber hat dagegen durch seinen Rechtsvertreter fristgerecht eine Berufung eingebracht. Er führt darin im Wesentlichen aus, dass er als Zulassungsbesitzer Partei im Sinne des § 8 AVG sei und § 17 AVG ihm einen... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass sich ein Zulassungsbesitzer in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG nicht mit Erfolg darauf berufen kann, dass er dem Auskunftsverlangen deshalb nicht nachkommen habe können, weil ihm die Behörde keine Akteneinsicht gewährt habe ?(siehe VwGH 99/03/0074), kann nicht abgeleitet werden, dass dem Zulassungsbesitzer im eigenständigen (vor dem Verwaltungsstrafverfahren abgehandelten) Administrativverfahren... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Person, die im Berufungsverfahren vor dem UVS (wegen Beschäftigung ohne Beschäftigungsbewilligung) nur die Stellung eines Zeugen hatte und keine Parteistellung, besitzt auch dann kein Recht auf Einsicht nach § 17 Abs 1 AVG in den Akt des UVS, wenn dieses Verfahren gegen den Beschuldigten rechtskräftig eingestellt wurde und nunmehr sie selbst wegen desselben Sachverhaltes im erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahren als Beschuldigte verfolgt wird. So besteht ein Recht auf... mehr lesen...
In Ihrem Antrag vom 2.10.2000 brachte Frau P F vor, "aufgrund des rechtskräftigen Bescheides des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark zu GZ UVS 30.12-30/2000- 24 (sei) ein Verwaltungsstrafverfahren anhängig." Ihr werde nun vom Magistrat Graz, Gewerbeamt, vorgeworfen, einen polnischen Staatsangehörigen und einen türkischen Staatsangehörigen mit Maurerarbeiten beschäftigt zu haben, obwohl keine Beschäftigungsbewilligung erteilt worden sei. Sie habe zur bestmöglichen Verteidigun... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Regelung des § 17 Abs 4 AVG bezieht sich, wie aus deren Zusammenhalt mit § 63 Abs 2 1. Satz AVG hervorgeht, auf die Verweigerung der Akteneinsicht gegenüber einer an einem laufenden Verfahren teilnehmenden Partei; in diesem Fall stellt sich die Verweigerung der Akteneinsicht als eine nur das Verfahren betreffende Anordnung im Sinne des § 63 Abs 2 AVG dar, die bei der Anfechtung des in der Sache ergehenden Bescheides als Mangelhaftigkeit des Verfahrens geltend gemacht werden... mehr lesen...