Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 17.05.2024 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.). Zugleich wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 der Status ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.07.2023, Zl XXXX erteilte die belangte Behörde der XXXX gemäß § 3 Abs 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs 1 Z 3 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 13 Abs 7 Z 1 und Abs 9 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheids die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet XXXX , während ua auch der diesbezügliche ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die beschwerdeführende Partei stellte am 30.06.2010 einen Antrag auf Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr und am 25.02.2011 einen verbesserten Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. 3. Mit E-Mail vom 16.12.2011 zog die beschwerdeführende Partei ihre Anträge vom 30.06.2010 respektive vom 25.02.2011 zurück. Begründend verwies sie auf die Auskunft der belangten Behörde, wonach ihre Anträge – in Ermang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit am XXXX bei der Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH (im Folgenden: „belangte Behörde“) eingelangtem Antrag ersuchte die XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) um die Ausstellung eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operator Certificate/AOC). 2. Über den Antrag vom XXXX entschied die belangte Behörde mit Bescheid vom XXXX , GZ. XXXX , wie folgt:„I. Der Antrag der XXXX vom XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 10.05.2019 legte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) dem Bundesverwaltungsgericht einen gemäß § 22 Abs. 2 FMABG gestellten Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung vor, der in einer Beschwerde gegen ihren Bescheid vom 03.04.2019, XXXX , gestellt wurde. Die belangte Behörde nahm zu dem Antrag ausführlich Stellung und gab bekannt, dass sie sich in der Hauptsache die Erlassung einer Beschwerdevo... mehr lesen...