Gegenstand des Beschwerdefalles ist der Versuch der Erschließung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke mit Hilfe der Bestimmungen des Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1969 (im folgenden: GSLG 1969). Das betroffene Gebiet erstreckt sich hangaufwärts von Norden nach Süden entlang des sogenannten L.-Grabens, zu dem es eine Querneigung derart aufweist, daß der diesem Graben nähergelegene westliche Teil der betroffenen Grundstücke tiefer als ihr östlicher Teil gelegen ist. ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GSGG §11 Abs1;GSGG §11 Abs2;GSGG §2 Abs1;GSLG Krnt 1969 §14 Abs1;GSLG Krnt 1969 §14 Abs2;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1;WRG 1959 §75 Abs1;
Rechtssatz: Eine Einbeziehung "der widerstrebenden Minderheit" auf Antrag der Gemeinschaft nach Art der Regelung des § 75 Abs 1 WRG ist im § 14 Krnt GSLG nicht vorgesehen. § 14... mehr lesen...
Am 10. April 1990 erließ die Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) einen Bescheid mit folgendem Spruch: "Gemäß §§ 98, 74 und 77 Wasserrechtsgesetz 1959 in der derzeit geltenden Fassung wird die freiwillige Vereinbarung der Interessenten zum Zusammenschluß einer freiwilligen Wassergenossenschaft mit der Bezeichnung "Wassergenossenschaft L. in S." anerkannt und gleichzeitig festgestellt, daß mit dieser Anerkennung der vorgelegten Satzungen durch die Wasserrechtsbehörde die Genossensch... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73 Abs1;WRG 1959 §74 Abs1 litb;WRG 1959 §75 Abs1;WRG 1959 §77 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine nicht erst durch Umbildung, sondern schon durch Gründung als Genossenschaft mit Beitrittszwang angelegte Vereinigung setzt sowohl in der Beschlußfassung über die Satzungen als auch über die Antragstellung auf Einbeziehung der widerstrebenden Minderheit eine Willensbildung der bl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;WRG 1959 §73 Abs1;WRG 1959 §74 Abs1 litb;WRG 1959 §75 Abs1;
Rechtssatz: Besteht bereits eine freiwillige Wassergenossenschaft iSd § 74 WRG für einen oder mehrere der in § 73 Abs 1 lit a bis h WRG genannten Zwecke, so kann diese gemäß § 75 Abs 1 letzter Satz WRG durch "Umbildung", dh durch Anerkennung einer entsprechenden Satzungsänderung ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;WRG 1959 §73 Abs1;WRG 1959 §74;WRG 1959 §75 Abs1;WRG 1959 §78;
Rechtssatz: Der Maßstab für die Aufteilung der Kosten iSd § 78 WRG soll grundsätzlich von der Genossenschaft in Ausübung ihres Körperschaftsrechtes auf Selbstverwaltung durch Aufnahme des Kostentragungsschlüssels in die Satzungen vorgeno... mehr lesen...