Mit dem angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß §§ 72 Abs. 1 und 100 Abs. 1 lit. d WRG 1959 zur Duldung des Betretens und Benutzens eines je neun Meter breiten Streifens links und rechts der bestehenden Leitungstrasse auf einem dem Beschwerdeführer gehörigen Grundstück zur Durchführung von Baumaßnahmen zum Austausch der Rohrleitung der Sch.bachbeileitung durch die mitbeteiligte Partei (mP). Die mP wurde dazu verpflichtet, die erforderlichen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §72 Abs1;
Rechtssatz: Durch die erfolgte Durchführung des Vorhabens seitens der mitbeteiligten Partei ist die Duldungspflicht des Bf (hier Vorschreibung der Duldung nach § 72 Abs 1 WRG) in zeitlicher Hinsicht erloschen; sein Rechtsschutzinteresse ist damit - ungeachtet des Ausstehens der völligen Wiederherstellun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Juli 1991 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft (BH) die mitbeteiligte Partei (mP) gemäß den §§ 30 ff, 98 und 122 Abs. 1 WRG 1959 i.d.F. BGBl. Nr. 252/1990, die Abwasserkanalrohre auf dem Grundstück des Beschwerdeführers in R, X-Gasse, durch dem Stand der Technik entsprechende, dichte Ableitungsrohre zu ersetzen; die Erfüllungsfrist wurde mit längstens 30. Juli 1991 bemessen. Begründend wurde ausgeführt, daß anläßlich der örtlichen Erhebung vom 24. Juni 1991 fes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §72 Abs1 lite;
Rechtssatz: Nach stRsp begründet § 72 Abs 1 WRG eine Legalservitut, die eine vorübergehende und in einer die Substanz nicht beeinträchtigenden Weise die Benutzung benachbarter Grundstücke ohne Zustimmung des betroffenen Eigentümers und ohne wasserrechtliches Verfahren ermögl... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. März 1988 erteilte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei gemäß § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 unter einer Reihe von Vorschreibungen die Bewilligung, die biologisch geklärten häuslichen Abwässer aus dem auf Grundstück 59/3 KG L geplanten Einfamilienwohnhaus auf diesem (dem Mitbeteiligten gehörenden) Grundstück zur Versickerung zu bringen. Die Berufung der Beschwerdeführer, die als Eige... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §72 Abs1;
Rechtssatz: Die Regelung des § 72 Abs 1 WRG kann von den davon Betroffenen nicht im Wege von "Einwendungen" abgewehrt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1988070123.X03 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 30.11.2009 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litb impl;WRG 1959 §72 Abs1;
Rechtssatz: § 72 Abs 1 WRG begründet eine Legalservitut, die eine Benutzung benachbarter Grundstücke ohne Zustimmung des betroffenen Grundeigentümers und ohne wasserrechtliches Verfahren ermöglicht (Hinweis Grabmayr-Rossmann, Das österreichische Wasserrecht/2, Wien 1978, S 331). Diese
Norm: vermittelt demnach keine zur Erhebung v... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §60 Abs1 litd;WRG 1959 §72 Abs1;
Rechtssatz: § 72 Abs 1 WRG räumt dem Bewilligungsinhaber das Recht ein, benachbarte Grundstücke, soweit unbedingt notwendig, im Zuge der Projektsverwirklichung vorübergehend und in einer die Substanz nicht beeinträchtigenden Weise zu benutzen, und verhält die Eigentümer der betreffenden Nachbargrundstücke, diese Benutzung ihrer Grunds... mehr lesen...