RS Vwgh 1992/1/21 88/07/0123

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Veröffentlicht am 21.01.1992
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §72 Abs1;

Rechtssatz

Die Regelung des § 72 Abs 1 WRG kann von den davon Betroffenen nicht im Wege von "Einwendungen" abgewehrt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988070123.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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