IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der 1. A und 2. B AG, beide vertreten durch die C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 30. August 2021, ***, betreffend Parteistellung in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe abgewiesen, dass im Spruch: anstelle der Wortfolge „auf Z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.11.2021 Norm: WRG 1959 §3WRG 1959 §5WRG 1959 §12 Abs2AVG 1991 §8AVG 1991 §17
Rechtssatz: Nach stRSp des VwGH steht eine Parteistellung den Inhabern der im § 12 Abs 2 WRG genannten Rechte bereits dann zu, wenn eine Berührung ihrer Rechte durch die projektsgemäße Ausübung des mit der behördlichen Bewilligung verliehenen Rechts der Sachlage nicht auszuschließen, also „denkmög... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.11.2021 Norm: WRG 1959 §3WRG 1959 §5WRG 1959 §12 Abs2AVG 1991 §8AVG 1991 §17
Rechtssatz: Die Verfügungsmacht des Grundeigentümers über das in seinem Grundstück enthaltene bzw das darauf zu Tage quellende Wasser bzw das sich aus atmosphärischen Niederschlägen ansammelnde Wasser endet dort, wo diese Gewässer sein Grundstück verlassen. Dementsprechend normiert § 3 Abs 3 WRG i... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 12.11.2021 Norm: WRG 1959 §3WRG 1959 §5WRG 1959 §12 Abs2AVG 1991 §8AVG 1991 §17
Rechtssatz: Ein Privatgewässer geht von der Verfügungsmacht des Oberliegers in jene des Unterliegers über, sobald es sein Grundstück verlassen hat und auf dem Unterlieger-Grundstück (unter- oder oberirdisch) weiterfließt. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; wasserre... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 12.11.2021 Norm: WRG 1959 §3WRG 1959 §5WRG 1959 §12 Abs2AVG 1991 §8AVG 1991 §17
Rechtssatz: Die Nutzungsbefugnisse und die daraus abgeleiteten wasserrechtlichen Verteidigungsbefugnisse des Grundeigentümers sind keine unbeschränkten. Wie sich aus § 12 Abs 4 WRG ergibt, muss ein Grundeigentümer im Rahmen der durch die genannte Regelung gezogenen Grenzen selbst einen Eingriff in... mehr lesen...