Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2011/10/13 2011/07/0174

I. Aus dem in der vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. Juni 2011, B 644/11-3, nach Ablehnung ihrer Behandlung dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretenen Beschwerde und in der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstatteten Beschwerdeergänzung vom 31. August 2011 enthaltenen Vorbringen in Zusammenhalt mit dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender unstrittiger Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer am A-See gelegenen Liegenschaft und st... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.2011

TE Vwgh Erkenntnis 2004/12/16 2004/07/0185

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Badesteges von ihrem Grundstück Nr. 255/2, KG R, in das Wörtherseegrundstück Nr. 1112/4, KG R. Mit Schreiben vom 19. August 2002 teilte die BH der Beschwerdeführerin mit, für die Erteilung der wass... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.2004

RS Vwgh 2004/12/16 2004/07/0185

Index: 56/04 Sonstige öffentliche Wirtschaft81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BundesforsteG 1996 §1;BundesforsteG 1996 §4 Abs6;BundesforsteG 1996 §4;WRG 1959 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die der Österreichischen Bundesforste AG übertragene Verwaltung eines (See-)Grundstücks beinhaltet, wie sich insbesondere aus § 4 Abs. 6 des Bundesforstegesetzes 1996 ergibt, auch die Befugnis zur Abgabe einer Erklärung, dass einer Grundinan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.2004

RS Vwgh 2004/12/16 2004/07/0185

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §5 Abs1;WRG 1959 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Errichtung eines Badesteges in einem öffentlichen Gewässer (See) geht über den Gemeingebrauch hinaus. Dieses Vorhaben bedarf einer Bewilligung nach § 38 WRG 1959 (Hinweis E 11.7.1996, 93/07/0144). Daran ändert auch der Umstand nichts, dass ohne Badesteg der Gemeingebrauch erschwert ist. Das WRG 1959 kennt kei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.2004

RS Vwgh 2004/12/16 2004/07/0185

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Zustimmung des Grundeigentümers gemäß § 5 Abs. 1 WRG 1959 ist als eine Voraussetzung zu verstehen, ohne deren Erfüllung die Behörde keine wasserrechtliche Bewilligung erteilen kann, und die von der Behörde nicht nach Art von privatrechtlichen Einwendungen Dritter unerledigt gelassen werden kann (Hinweis E 8.4.1986, 85/07/0329). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/11 93/07/0144

Mit Bescheid vom 14. Mai 1993 wies der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) den Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines hölzernen Badesteges und einer hölzernen Uferbefestigung durch Verblendung von Lärchenpfosten am öffentlichen Wassergut des Attersees vor dem Grundstück Nr. 791/9, KG S., ab (Spruchpunkt I.) und erteilte dem Beschwerdeführer gleichzeitig den Auftrag, den Holzsteg und die Uferbefestigung aus Lärchenpfost... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.07.1996

RS Vwgh 1996/7/11 93/07/0144

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §5 Abs1;WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Weder die Errichtung eines Holzstegs noch Anlagen zur Uferbefestigung sind Gemeingebrauch iSd § 8 WRG, weil es sich dabei um solche Arten der Benutzung eines Gewässers handelt, mit den die gleiche Nutzung anderer ausgeschlossen wird. Die nach § 38 Abs 1 WRG für die Errichtung ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1996

RS Vwgh 1988/1/19 83/07/0204

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §287;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §105;WRG 1959 §13 Abs3;WRG 1959 §5 Abs1;WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Die natürliche Wasserführung, die Wassergüte (schlechthin) der biologische Wasserhaushalt, der Zustand von Sandbänken und Schlammbänken sowie des Ufers, das Landschaftsbild, Angelegenheiten der Fischerei, der Schifffahrt, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1988

Entscheidungen 1-8 von 8

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten