Mit Bescheid vom 7. Juli 1997 erließ der Landeshauptmann von Salzburg (LH) folgenden wasserpolizeilichen Auftrag: "Gemäß § 73 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes 1991 - AVG, BGBl. Nr. 51/1991 i.d.g.F. und § 138 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959, BGBl. Nr. 215 i. d.g.F., wird auf Grund des eingebrachten Devolutionsantrages von (mitbeteiligte Parteien) vom 22.10.1996 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22.4.1997 seitens des Lande... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38;WRG 1959 §41;WRG 1959 §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/02 89/07/0057 2 Stammrechtssatz Die Verrohrung eines fließenden Gewässers auch nur auf einer Teilstrecke, ist, wenn dabei das ganze Wasser in die Rohrleitung aufgenommen wird, nicht nach § 38 WRG zu beurteilen, sondern stellt einen Schutzbau und Regulierungswasserbau nach § 41 WRG dar ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer u.a. der Grundstücke 651/2, 651/1 und 651/6 der KG E. Ihre Oberlieger sind die Ehegatten E., deren Grundstück 644/1 an das Grundstück der Beschwerdeführer 651/2 angrenzt. Unterlieger der Beschwerdeführer ist die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) als Eigentümer u.a. auch des Grundstückes 567/1 der KG E. und weiterer Grundstücke derselben Katastralgemeinde. Im Bereich der Grundstücke der Beschwerdeführer so... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §42 Abs1;WRG 1959 §42 Abs2;WRG 1959 §50;
Rechtssatz: Eine im Wasserrecht wurzelnde Rechtspflicht der Partei zur Vornahme der nötigen Instandhaltungsarbeiten und Sicherungsarbeiten an dem über ihr Grundstück verlaufenden Gerinne, die es erlauben würde, vom Vorliegen unterlassener Arbeiten iSd § 138 Abs 1 lit a WRG wegen der Unterlassung erforder... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. März 1990 wurde dem Beschwerdeführer die von ihm beantragte wasserrechtliche Bewilligung zur Verrohrung eines namenlosen Gerinnes auf den Grundstücken Nr. 1414/3 und 1426/1, KG Z., gemäß § 41 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) versagt. Da der Beschwerdeführer eine Bewilligung für die geplante Verrohrung nicht erhielt, nahm er sie ohne Bewilligung vor. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38;WRG 1959 §41;WRG 1959 §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/02 89/07/0057 2 Stammrechtssatz Die Verrohrung eines fließenden Gewässers auch nur auf einer Teilstrecke, ist, wenn dabei das ganze Wasser in die Rohrleitung aufgenommen wird, nicht nach § 38 WRG zu beurteilen, sondern stellt einen Schutzbau und Regulierungswasserbau nach § 41 WRG dar ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) vom 6. Oktober 1983 war dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Wasserkraftanlage am M-Bach erteilt und unter anderem unter Punkt 22) der Auflagen vorgeschrieben worden, daß gegenüber dem eingereichten Projekt (Umleitung durch eine Rohrleitung) aus wasserbautechnischer Sicht das bestehende Gerinne des M-Baches, dessen Bett als öffentliches Wassergut im Eigentum der nun am Verfahren vor dem Verwaltun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38;WRG 1959 §41;WRG 1959 §42 Abs1;
Rechtssatz: Die Verrohrung eines fließenden Gewässers auch nur auf einer Teilstrecke, ist, wenn dabei das ganze Wasser in die Rohrleitung aufgenommen wird, nicht nach § 38 WRG zu beurteilen, sondern stellt einen Schutzbau und Regulierungswasserbau nach § 41 WRG dar (Hinweis E 12.12.1989, 88/07/0010). European... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 10. April 1990 wies die belangte Behörde die von den Beschwerdeführern gemeinsam erhobene Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) vom 15. April 1988 gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab und setzte die zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes eingeräumte Frist mit 31. Dezember 1990 neu fest. Mit letzterem Bescheid war den Beschwerdeführern auf Grund einer am 2. Februar 1988 durchgeführten mündlichen Verh... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs3;WRG 1959 §42 Abs1;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: § 38 WRG spricht von anderen "Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses", worunter alles verstanden werden muß, was durch die Hand des Menschen angelegt, also errichtet wird (Hinweis E 8.10.1959, 257/58, VwSlg 5070 A/1959) und knüpft nicht am Bauwerksbegriff (Verbindun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41;WRG 1959 §42 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verrohrung eines fließenden Gewässers handelt es sich nicht um eine Anlage iSd § 38 Abs 1 WRG, sondern um einen Schutz- und Regulierungswasserbau iSd § 41 WRG, weil auf diese Weise schädlichen Einwirkungen des Wassers begegnet wird (Hinweis E 26.6.1984, 84/07/0068 und E 12.12.1989, 88/07/0010). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38;WRG 1959 §41;WRG 1959 §42 Abs1;
Rechtssatz: Wenn ein fließendes Gewässer zur Gänze, also einschließlich des allfälligen Hochwassers, verrohrt wird, handelt es sich um einen Schutz- und Regulierungswasserbau und nicht um eine Anlage innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses (Hinweis E 26.6.1984, 84/07/0068). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §38;WRG 1959 §42 Abs1;
Rechtssatz: Schutzbauten und Regulierungsbauten sind gemäß § 42 Abs 1 WRG Vorrichtungen und Bauten gegen die schädlichen Einwirkungen des Wassers. Im Beschwerdefall steht fest, dass die Aufschüttung für eine Landgewinnung im Sinne der Projektsabsicht - Gestaltung der Aufs... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 lite;WRG 1959 §105 litf;WRG 1959 §105 litm;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §38;WRG 1959 §41 Abs5;WRG 1959 §42 Abs1;
Rechtssatz: Ein Einbau in ein stehendes öffentliches Gewässer (§ 38 Abs 1 WRG 1959) wird nicht schon dadurch zum Schutzwasserbau (§ 42 Abs 1 WRG 1959), dass er Vorrichtungen umfasst, die ihn vor vom Wasser verursachte Schäden schützen sollen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §105 lite;WRG 1959 §105 litf;WRG 1959 §105 litm;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §38;WRG 1959 §41 Abs5;WRG 1959 §42 Abs1;
Rechtssatz: In Angelegenheiten des § 38 WRG 1959 steht einzelnen Fischereiberechtigten keine Parteistellung zu. Es kann aber im Rahmen der allein vom Amts wegen wahrzunehmenden öffentlichen Interessen auch auf Belange der... mehr lesen...