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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §356;Rechtssatz
Ausführungen zur Wertung der vom Nachbarn bei der Augenscheinverhandlung abgegebenen Erklärung (Gefährdung des dinglichen Rechtes, vor einer willkürlichen Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse eines Baches zum Nachteil seines Wiesengrundstückes geschützt zu werden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986040103.X04Im RIS seit
14.09.2005