RS Vwgh 1989/9/19 86/04/0103

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

GewO 1973 §356;
GewO 1973 §74 Abs2 Z1;
WRG 1959 §39;

Rechtssatz

Ausführungen zur Wertung der vom Nachbarn bei der Augenscheinverhandlung abgegebenen Erklärung (Gefährdung des dinglichen Rechtes, vor einer willkürlichen Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse eines Baches zum Nachteil seines Wiesengrundstückes geschützt zu werden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986040103.X04

Im RIS seit

14.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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