IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, letztere vertreten durch den Erwachsenenvertreter C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 02.06.2020, ***, betreffend einen beantragten gewässerpolizeilichen Auftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung am 02.10.2020 zu Recht: 1. Die ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.10.2020 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs3WRG 1959 §138
Rechtssatz: Ein Steinwurf ist von Menschenhand angelegt und fällt damit unter „bauliche Herstellungen“. Er stellt einen Einbau in ein stehendes öffentliches Gewässer im Sinne des § 38 Abs 1 WRG dar. […] Der Steinwurf fällt aber auch unter den Begriff „andere Anlagen“ im Sinne des § 38 Abs 1 WRG. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.10.2020 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs3WRG 1959 §138
Rechtssatz: Im verwaltungsrechtlichen Verfahren ist nicht von Interesse, aus welchen Gründen eine zivilrechtliche Einwilligung zur Inanspruchnahme eines Grundstückes für eine bauliche Herstellung iSd § 38 WRG versagt wurde (vgl VwGH 2011/07/0174 ua). Diese Frage des Privatrechts ist nicht Vorfrage im Verwaltungs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von 1. FK, 2. CB, 3. BB und 4. EH, alle vertreten durch Hofbauer & Wagner Rechtsanwälte KG, in ***, ***, gegen den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 24.11.2017, KRW2-WA-1766/001, betreffend Errichtung einer Einstellhalle samt Nebengebäude in der KG ***, zu Recht: 1. Die Beschwerden werden gemäß ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.02.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs3WRG 1959 §12 Abs2
Rechtssatz: Liegt das Grundstück des Beschwerdeführers nicht im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich [§ 38 Abs. 3 iZm Abs. 1 WRG], so scheidet eine Parteistellung im Falle der Errichtung einer Anlage im 30 jährlichen Hochwasserabflussbereich, wie in § 38 WRG 1959 geregelt, aus. Entsprechende Einwendungen s... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.02.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs3WRG 1959 §12 Abs2
Rechtssatz: Ein Genehmigungsverbot für Einfamilienhäuser und Wohnhausanlagen im 30 jährlichen Hochwasserabflussbereich (HQ30-Bereich) kann dem § 38 WRG 1959 nicht entnommen werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Bewilligungserteilung gegeben sind oder nicht, nämlich ob es nun... mehr lesen...