IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 03. Juni 2020, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht erkannt: I. Das Straferkenntnis wird aufgehoben und das Strafverfahren (betreffend Nichteinhaltung einer Auflage eines wasserrechtlichen Bewilligungsbes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.08.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §137VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Das Wesen einer Auflage besteht in einer Verpflichtung des Adressaten neben der im Hauptinhalt des Bescheides erteilten Genehmigung für den Fall, dass von dieser Gebrauch gemacht wird (Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht11 Rz 413/1). Die Erteilung einer Bewilligung unter Aufl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.08.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §137VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Der vom genehmigten Projekt abweichende Betrieb einer Anlage fällt auch dann nicht unter § 137 Abs 2 Z 7 WRG, sondern unter Abs 2 Z 1, 2 etc leg cit, wenn der Bewilligungsbescheid eine „Auflage“ des Inhalts enthält, dass die Anlage projektsgemäß zu betreiben ist. Auch ein Verstoß gegen das ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 03.08.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §137VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Baggerungen im Grundwasserschwankungsbereich sind jedenfalls nach §32 WRG bewilligungspflichtig, da durch die Beseitigung der schützenden Bodenschicht das Grundwasser der Gefahr einer Verunreinigung durch den Eintrag von Schadstoffen aus der Luft, aber auch durch den Abbauprozess selbst ausg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 03.08.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §137VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Einen fehlerhaften Abspruch der Verwaltungsstrafbehörde kann (und muss) das mittels Beschwerde angerufene Gericht (wie vormals die Berufungsbehörde) richtigstellen oder ergänzen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn (innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist) eine alle der Bestrafung zugrunde... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 03.08.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §137VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Zum Tatbild einer Übertretung nach § 32 iVm § 137 Abs 2 Z 5 WRG gehört die Vornahme einer wasserrechtlich nach § 32 WRG bewilligungspflichtigen, dh bloß mehr als geringfügigen, Einwirkung auf Gewässer. […] Der Tatvorwurf muss auch die Benennung jenes Gewässers umfassen, hinsichtlich dessen d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 05. Februar 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von € 200,-- zu leisten. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.04.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §137 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der Schutz des Grundwassers ist ein hoch einzuschätzendes Rechtsgut (vgl die Zielbestimmung des § 30 Abs 1 WRG 1959, wonach Grundwasser in Trinkwasserqualität zu erhalten ist). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verwaltungsstrafe; Gewässerverunreinigung; Schut... mehr lesen...