I. Laut Sachverhaltsdarstellung der Bezirkshauptmannschaft B (BH) vom 26. Februar 1998 sei das Umweltinstitut des Landes Vorarlberg am 9. Februar 1998 über eine starke Verschmutzung des Mühlbachs unterhalb der Stärkefabrik der Firma D. informiert worden, worauf am selben Tag ein Lokalaugenschein durch das Umweltinstitut (Mitarbeiter B.) und das Landeswasserbauamt Bregenz (Mitarbeiter M.) durchgeführt, dabei je eine Probe aus dem Mühlbach oberhalb der Fabrik nach der Brücke beim Zollam... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 3 Stammrechtssatz Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (Hin... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch a... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 20. und 23.3.1997 auf Ihrem Grundstück in A., H. 617, das etwa 2,5 a groß ist, ca. 600 lt. Jauche (mit Wasser verdünnter Schafmist) ausgebracht und dadurch das Quellwasser, das vom Nachbarn A.G. zur Wasserversorgung des Gebäudes A., R. 161, verwendet wird, derart verunreinigt, dass es laut Untersuchungsbefund des Umweltinstitutes des Landes V... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (Hinweis E 19. März 1998, 97/07/0131). Ist dies der Fall, so besteht Bewilligungspflicht nach § 32 WRG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt: "Sie haben am 15.6.1996 im Gemeindegebiet von I ohne wasserrechtliche Bewilligung Einwirkungen auf den I-Fluß, sohin ein öffentliches Gewässer, vorgenommen, indem Sie in der Zeit zwischen ca. 14 Uhr und ca. 18 Uhr an mehreren Stellen, jedenfalls aber zwischen der F-Brücke und der Eisenbahnbrücke, im Gemeindegebiet von I insgesamt ca. 300 kg roten Farbstoff, und zwar sogenanntes Azor... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Kriterien, etwa ob eine Gefährdung der Gesundheit von Mens... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bewilligungspflicht nach § 32 WRG ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (Hinweis E 10.12.1991, 91/07/0151). Europea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 1 (hier: gilt auch für § 137 Abs 5 lit e WRG) Stammrechtssatz Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 gehört weder der Eintr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §137 Abs5 lite;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 3 (hier: gilt auch für § 137 Abs 5 lit e WRG) Stammrechtssatz Als Täter iSd § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 kommt jede Person in Betracht, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer ohne die erf... mehr lesen...
Zu dem dem Beschwerdefall zugrundeliegenden Sachverhalt wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tage, 93/07/0061, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 5 lit. b in Verbindung mit § 137 Abs. 3 lit. d in Verbindung mit § 31 Abs. 1 WRG 1959 schuldig erkannt, weil er es in Außerachtlassung der für seinen Gewerbebetrieb gebotenen Sorgfalt im Sinne des § 3... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litd;WRG 1959 §137 Abs5 litb;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Außerachtlassung der für den Inhaber eines Gewerbebetriebes gebotenen Sorgfalt iSd § 31 Abs 1 WRG bei der Organisation und Kontrolle der Angestellten seines Kanalräumbetriebes (hier: drei Angestellte des Unternehmers haben den Inhalt von drei Tanklastwagen, nämlich Räumgut, gegen Ar... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 31. Oktober 1991 teilte der Beschwerdeführer der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (im folgenden: BH) mit, er habe am 30. September 1991 festgestellt, daß aus seiner Hauswasserleitung gelblich-trübes und nach "Mistsuppe" riechendes Wasser komme. Dieses Wasser könne weder als Trink- oder Brauchwasser noch zur Versorgung der Tiere verwendet werden. Er ersuche daher die BH um Abklärung des Einflusses möglicher Senkgrubenaustritte auf das Quellwasser sowie um Dichtheitsü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs5 litb;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §31;
Rechtssatz: Grundvoraussetzung für die Anwendung des § 138 Abs 1 WRG ist die Verwirklichung des Tatbestandes einer Verwaltungsübertretung nach dem WRG. Der Tatbestand einer Verwaltungsübertretung kann auch in den Fällen des § 31 WRG verwirklicht werden. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...