Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) vom 8. November 1962 wurde der mitbeteiligten Partei unter Berufung auf § 41 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) und die Bestimmungen des Wildbachverbauungsgesetzes die wasserrechtliche Bewilligung für das Verbauungsprojekt U erteilt. Das mit diesem Bescheid bewilligte Projekt beinhaltete die Sanierung einer Rutschfläche im Bach, die Errichtung von Betonsperren im Mittellauf des Baches und die Aufschließung der Baustelle. Dieser... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs7;
Rechtssatz: Aus einer Zusammenschau der § 111 Abs 3, § 117 Abs 1 und Abs 7 WRG ergibt sich, dass dann, wenn in einem Übereinkommen nach § 111 Abs 3 WRG Leistungen enthalten sind, die als "Entschädigungsleistungen" oder "Ersatzleistungen oder Beitragsleistungen" im Sinne von § 117 W... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 23. Dezember 1988 wurde ein unter anderem zwischen den Rechtsvorgängern der Beschwerdeführer und der K.-AG abgeschlossenes Entschädigungsübereinkommen gemäß § 111 Abs. 3 WRG 1959 beurkundet. Dieses Übereinkommen sah für die Ermittlung des den Rechtsvorgängern der Beschwerdeführer von der... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs6;WRG 1959 §117 Abs7;
Rechtssatz: Ob der Wegfall (hier: infolge des Überganges der Entschädigungsfragen in die gerichtliche Zuständigkeit durch die WRGNov 1990) der von den Partnern eines Übereinkommens nach § 111 Abs 3 WRG vorgesehenen Weise der endgültigen Festlegung der Entschädigung durch den BMLF durch Ermittlung eine... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 2. September 1974 war der am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Gemeinde R (in der Folge: mP) unter einer Reihe von "Bedingungen" die wasserrechtliche Bewilligung zur Erweiterung ihrer im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes X unter Post Zl. 728 eingetragenen Wasserversorgungsanlage durch Fassung von vier Quellen auf "Gp. 701/1 und 704 KG R" erteilt worden. 1.2. Aufgrund der von den Beschwerdeführern - diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs3 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs7 idF 1988/693;
Rechtssatz: Ungeachtet der Einführung der Vorschrift des § 117 Abs 7 WRG durch die Novelle 1988/693 blieb der dasselbe Thema regelnde § 111 Abs 3 WRG unverändert bestehen. Diese Regelungs Parallelität ist im Wege des Grundsatzes "lex posterior derogat legi priori" aufzulösen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs3 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs7 idF 1988/693;
Rechtssatz: Die Anfechtbarkeit eines Übereinkommens nach § 111 Abs 3 WRG vor den ordentlichen Gerichten hindert die Wasserrechtsbehörde nicht, von der umfassenden, auch die Entschädigungsfrage miteinschließenden Regelung in der gütlichen Übereinkunft auszugehen. ... mehr lesen...