Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §53; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/17/0004 E 22. November 1999 99/17/0003 E 22. November 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/01 96/17/0475 2 Stammrechtssatz Neben dem Schriftsatzaufwand ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein "Streitgenossenzuschlag" nicht gesondert zu vergüten. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrevidentin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wird als Attachee (Verwaltungsangelegenheiten) und Vizekonsulin an der österreichischen Botschaft in Buenos Aires verwendet. Soweit für das Beschwerdeverfahren erheblich, hat die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid unter Bezugnahme auf die § 2 Z. 4 der Verordnung des Bundesministers für auswärti... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrevidentin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wird als Attachee (Verwaltungsangelegenheiten) und Vizekonsulin an der österreichischen Botschaft in Buenos Aires verwendet. Soweit für das Beschwerdeverfahren erheblich, hat die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid unter Bezugnahme auf die § 2 Z. 4 der Verordnung des Bundesministers für auswärti... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1994 Art1 litA Z1;VerfGG 1953 §27;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof sprach aus, dass der Bund der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- zu ersetzen habe. Das Kostenmehrbegehren der Beschwerdeführerin (die mit dem Schriftsatz vom 4.8.1999 den Ersatz ihrer Kosten im Verfahren ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1994 Art1 litA Z1;VerfGG 1953 §27;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof sprach aus, dass der Bund der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- zu ersetzen habe. Das Kostenmehrbegehren der Beschwerdeführerin (die mit dem Schriftsatz vom 4.8.1999 den Ersatz ihrer Kosten im Verfahren ... mehr lesen...
Mit in den Jahren 1974, 1977 und 1983 erlassenen Bescheiden wurde einer in Fussach (Vorarlberg) ansässigen Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 2 des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes, LGBl. Nr. 1/1982 (LSchG), die Bewilligung zur Errichtung von (zuletzt) 200 Bootsliegeplätzen auf bestimmten, im Uferbereich des Bodensees gelegenen Grundstücken unter der Vorschreibung näher dargelegter Bedingungen erteilt. Im Jahre 1990 beantragte die A-Gesellschaft m. b.H. unter Berufung darauf, dass sie ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3Q E0140500010/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR
Norm: 11992E177 EGV Art177;11997E234 EG Art234;31991Q070402 VerfahrensO EuGH 1991 Art103 §1;31991Q070402 VerfahrensO EuGH 1991 Art104 §5;EURallg;VwGG §38a;VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:96/10/0159 B 26. Mai 1997 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0224 29. April 1999 Miterledigung (miterledigt bz... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 21. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 4 Abs. 3 i. V.m. § 10 Abs. 1 Landschaftsschutzgesetz, die Landschaftsschutzbewilligung für die in seiner Eingabe vom 22. September 1989 beantragte Verrohrung des Gerinnes auf der Gp 1015/3, KG Oberlangenegg, versagt. Unter Spruchpunkt II des genannten Bescheides wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die genannte Verrohrung versagt. Hie... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 21. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 4 Abs. 3 i. V.m. § 10 Abs. 1 Landschaftsschutzgesetz, die Landschaftsschutzbewilligung für die in seiner Eingabe vom 22. September 1989 beantragte Verrohrung des Gerinnes auf der Gp 1015/3, KG Oberlangenegg, versagt. Unter Spruchpunkt II des genannten Bescheides wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die genannte Verrohrung versagt. Hie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1994 Art1 litA Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Die Zuerkennung von SÄUMNISAUFWAND neben dem zuerkannten Pauschbetrag ist nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997100096.X06 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1994 Art1 litA Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Die Zuerkennung von SÄUMNISAUFWAND neben dem zuerkannten Pauschbetrag ist nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997100096.X06 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 9. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vom 23. August 1995, 11.00 Uhr bis zum 24. August 1995, 10.15 Uhr mit einem nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftwagenzug vom Verladeort Breitenwisch in Deutschland über die Autobahn und in der Folge nach dem Eintritt in das österreichische Bundesgebiet über die Tauernautobahn A 10 mit dem Bestimmungsort Triest, in weiterer Folge über die A 2 bis zur Grenzkont... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 16 Abs. 3 Z. 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Tiertransportgesetz-Straße - TGSt, BGBl. Nr. 411/1994, mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (und einer Ersatzfreiheitsstrafe) bestraft. Mit Beschluß vom 27. November 1997, B 2424/97, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ab und trat diese dem Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Beachte Vorabentscheidungsverfahren: * Vorabentscheidungsantrag: 96/03/0254 B 24. September 1997 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997J0350 11. Mai 1999 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/03/0068 E 30. Juni 1999 97/03/0127 E 30. Juni 1999 97/03/0195 E 30. Juni 1999 97/03/0236 E 30. Juni 1999 97/03/0253 E 30. Juni 1999 97/03/0263 E 30. Juni 1999 97/03/0318 E 30. Juni 1999 97/03/0329 E 30. Juni 1999 97/03/0383 E 30. Juni 1999 98/03/0013 E 30. Juni 1999 98/03/0040 E 30. Juni 1999 98/03/0046 E 30.... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3Q E01405000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR
Norm: 11992E177 EGV Art177;11997E234 EG Art234;31991Q070402 VerfahrensO EuGH 1991 Art103 §1 impl;31991Q070402 VerfahrensO EuGH 1991 Art104 §5;61961CJ0013 Geus / Bosch VORAB;61972CJ0062 Bollmann VORAB;EURallg;VwGG §38a;VwGG §47;VwGG §48 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/06/30 99/03/0191 2 Stammrechtssatz Di... mehr lesen...
Am 28. Oktober 1993 brachte die Erstbeschwerdeführerin einerseits und die Zweit- und Drittbeschwerdeführer andererseits gegen die R. GesmbH beim Landesgericht Salzburg aufgrund von (jeweils höheren) Honorarforderungen getrennte Klagen auf Zahlung von je S 1,000.000,-- ein. Für beide Klagen wurde die Gerichtsgebühr nach TP1 des GGG auf der Bemessungsgrundlage von je S 1,000.000,-- entrichtet. Mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 2. November 1993 wurden die beiden Verfahr... mehr lesen...
Die Behandlung der vorliegenden Beschwerde wurde mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 23. Februar 1998, B 182/98, abgelehnt; gleichzeitig wurde die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Zu dem dem Beschwerdefall zugrunde liegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des hg Erkenntnisses vom 28. April 1999, Zl 98/13/0074, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis, auf das im Sinne des § 43 Abs 2 VwGG verwiesen wird, hat der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Am 28. Oktober 1993 brachte die Erstbeschwerdeführerin einerseits und die Zweit- und Drittbeschwerdeführer andererseits gegen die R. GesmbH beim Landesgericht Salzburg aufgrund von (jeweils höheren) Honorarforderungen getrennte Klagen auf Zahlung von je S 1,000.000,-- ein. Für beide Klagen wurde die Gerichtsgebühr nach TP1 des GGG auf der Bemessungsgrundlage von je S 1,000.000,-- entrichtet. Mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 2. November 1993 wurden die beiden Verfahr... mehr lesen...
Die Behandlung der vorliegenden Beschwerde wurde mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 23. Februar 1998, B 182/98, abgelehnt; gleichzeitig wurde die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Zu dem dem Beschwerdefall zugrunde liegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des hg Erkenntnisses vom 28. April 1999, Zl 98/13/0074, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis, auf das im Sinne des § 43 Abs 2 VwGG verwiesen wird, hat der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Stempelgebühren sind nur in dem für das verwaltungsgerichtliche Verfahren erforderlichen Umfang zu ersetzen. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes Nicht erforderliche NICHTERFORDERLICHE
Schriftsatzausfertigungen und Beilagen European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2 idF 1998/I/009;B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §17a idF 1997/I/088;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 9/1999, S 573 - S 580;
Rechtssatz: Bei Abtretung einer zunächst an den VfGH gerichte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Stempelgebühren sind nur in dem für das verwaltungsgerichtliche Verfahren erforderlichen Umfang zu ersetzen. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes Nicht erforderliche NICHTERFORDERLICHE
Schriftsatzausfertigungen und Beilagen European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2 idF 1998/I/009;B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §17a idF 1997/I/088;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 9/1999, S 573 - S 580;
Rechtssatz: Bei Abtretung einer zunächst an den VfGH gerichte... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1989 eine Lohnsteuerprüfung statt. Dabei setzte der Prüfer für das Jahr 1989 den Sachbezugswert betreffend die an die vier Dienstnehmer H., L., P. und K. als Dienstfahrzeuge auch zur Privatnutzung überlassenen Personenkraftwagen abweichend von der Beschwerdeführerin an, indem er vom Neuwert der Fahrzeuge anstatt von deren tatsächlichen Anschaffungskosten ausging. Der Mehrbetrag an Lohnsteuer (S 13.2... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1989 eine Lohnsteuerprüfung statt. Dabei setzte der Prüfer für das Jahr 1989 den Sachbezugswert betreffend die an die vier Dienstnehmer H., L., P. und K. als Dienstfahrzeuge auch zur Privatnutzung überlassenen Personenkraftwagen abweichend von der Beschwerdeführerin an, indem er vom Neuwert der Fahrzeuge anstatt von deren tatsächlichen Anschaffungskosten ausging. Der Mehrbetrag an Lohnsteuer (S 13.2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49;
Rechtssatz: Umsatzsteuer ist nach § 47 Abs 1 VwGG nicht gesondert zuzusprechen, weil diese bereits im pauschalierten Schriftsatzaufwand enthalten ist. Ebenso wenig ist Aufwandersatz für Gerichtskostenmarken betreffend Firmenbuchauszüge zuzusprechen, wenn es sich bei diesen Auszügen bereits um Beilagen zu einer den selben Beschwerdeg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49;
Rechtssatz: Umsatzsteuer ist nach § 47 Abs 1 VwGG nicht gesondert zuzusprechen, weil diese bereits im pauschalierten Schriftsatzaufwand enthalten ist. Ebenso wenig ist Aufwandersatz für Gerichtskostenmarken betreffend Firmenbuchauszüge zuzusprechen, wenn es sich bei diesen Auszügen bereits um Beilagen zu einer den selben Beschwerdeg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten einen Antrag gemäß §§ 15 und 16 Tiroler Raumordnungsgesetz 1994 betreffend Feststellung eines Freizeitwohnsitzes. Der Antrag wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde abgewiesen, auch die Berufung der Beschwerdeführer wurde von der belangten Behörde abgewiesen. Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Mit Erkenntnis vom 28. November 1996, G 195/96 u.a., hob der Verfassungsgerichtshof das Tiroler R... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten einen Antrag gemäß §§ 15 und 16 Tiroler Raumordnungsgesetz 1994 betreffend Feststellung eines Freizeitwohnsitzes. Der Antrag wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde abgewiesen, auch die Berufung der Beschwerdeführer wurde von der belangten Behörde abgewiesen. Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Mit Erkenntnis vom 28. November 1996, G 195/96 u.a., hob der Verfassungsgerichtshof das Tiroler R... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten einen Antrag gemäß §§ 15 und 16 Tiroler Raumordnungsgesetz 1994 betreffend Feststellung eines Freizeitwohnsitzes. Der Antrag wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde abgewiesen, auch die Berufung der Beschwerdeführer wurde von der belangten Behörde abgewiesen. Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Mit Erkenntnis vom 28. November 1996, G 195/96 u.a., hob der Verfassungsgerichtshof das Tiroler R... mehr lesen...