Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom XXXX brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „Der Revisionswerber ist Staatsangehöriger des Kosovo und lebt in aufrechter Lebensgemeinschaft mit einer ungarischen Staatsangehörigen. Er ist bereits seit dem Jahr 2005 rechtmäßig in Österreich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 16.03.2021, I413 223662-1/4E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von XXXX gegen den Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), XXXX , vom 05.10.2020, Zl XXXX , als unbegründet ab. 2. Mit Anbringen vom 12.04.2021, das per Telefax an diesem Tag beim Bundesverwaltungsgericht einlangte, brachte der Beschwerdeführer auf der ersten Seite des vorgenannten Erkenntnisses handschriftlich vor (Schreibfeh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom XXXX 2021, XXXX , wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von XXXX vom XXXX 2015 als unbegründet ab und bestätigte die Beschwerdevorentscheidung. Mit Anbringen vom XXXX 2021 bezeichnete XXXX zusammengefasst die gegenständliche Entscheidung als falsch, da er der belangten Behörde eine A1-Bescheinigung (betreffend einen vom verfahrensrelevanten abweichenden Zeitraum) vorgelegt habe. Mit Mängelbehebungsauftrag forderte d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Letztlich beantragt der Revisionswerber, der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung nicht entgege... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Der RW ist XXXX Staatsangehöriger, seine Identität steht aufgrund der Ausstellung eines EU-Laissez-Passers fest. Die hier angefochtene Entscheidung bildet die Grundlage dafür, dass der RW w... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 04.01.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Im Hinblick darauf, dass in keinster Weise – auch nicht vom Bundesverwaltungsgericht – eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung angenommen wird, wird bis zur endgültigen En... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Entscheidend für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde wird nicht mehr die formelle Vollstreckbarkeit des angefochtenen Bescheides, sondern werden die Folgen seiner Umsetz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da bereits eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung für zulässig erachtet wurde. Die Revisionswerberin befindet sich seit... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Stmk LReg der Steiermärkischen Landesregierung vom 06.12.2018, Zl. ABT13-11.10-484/2017-19, wurde der Antrag der zweitmitbeteiligten Partei festzustellen, dass für ein bei ihr zur Erteilung Baubewilligung eingereichtes Vorhaben der erstmitbeteiligten Partei eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, abgewiesen. 2. Mit Erkenntnis vom 23.08.2019 wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen den Bescheid vom 06.12.2018 u.a. von der revisionswe... mehr lesen...