I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof angefochtenen Beschluss erkannte das Bundesverwaltungsgericht der gegen sein Erkenntnis vom 1. September 2022, Z W276 2185538-1/20E, seitens der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in weiterer Folge: FMA) erhobenen außerordentlichen (Amts-)Revision die aufschiebende Wirkung gemäß §30 Abs2 VwGG zu. Das Bundesverwaltungsgericht begründete dies folgendermaßen: Die revisionswerbende Partei, nämlich die FMA, habe eine a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art133 VwGG §30, §30a BVwGG §9 FinanzmarktaufsichtsbehördenG §22 VfGG §7 Abs1, §88a Abs2 Z2 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gül... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter erhob mit selbstverfasstem Schriftsatz vom 13. Jänner 2003 "Beschwerde". Aus dem Inhalt dieses Schriftsatzes geht hervor, daß sich der Einschreiter sowohl gegen die Bestrafung durch die Bezirkshauptmannschaft Villach wendet, als auch gegen die Eintreibung der Strafbeträge im Wege der Strafvollstreckung. Er begehrt darin unter anderem die Rückerstattung der bereits eingehobenen Strafbeträge. 2. Mit Schreiben vom 17. Jänner 2003 (z... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter beantragt mit Schreiben vom 31.1.2003 die Zuerkennung der Verfahrenshilfe. Die Eingabe wurde zwar vom Einschreiter als "Beschwerde" bezeichnet; nach dem Inhalt des Schreibens ist dieses jedoch auch so zu verstehen, daß der Einschreiter beabsichtigt, eine Klage auf Rückerstattung von Strafgeldern (Art137 B-VG) einzubringen, weil er darin beantragt, daß "zwangsweise eingetriebene Gelder zurück erstattet werden". Der Sache nach wend... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1B-VG Art137 / AllgVwGG §30ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Teilweise Abweisung, teilweise Zurückweisung eines
Verfahrenshilfeantrags; Aussichtslosigkeit der beabsichtigten
Rückforderung von Strafgeldern; kein Aufschub des Eintrittes der
formellen Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit durch Anhängigkeit
eines Beschwerdeverfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten, gegen das Land Tirol gerichteten Klage vom 10. November 1989 begehrt der Kläger von der beklagten Partei die Zahlung eines Betrages von S 60.000,-- samt 5 % Verzugszinsen ab dem 27. April 1989. Zur
Begründung: seines Begehrens bringt er im wesentlichen vor, daß er mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz wegen Übertretung der Tiroler Bauordnung zu einer Geldstrafe von S 50.000,-- verurteilt worden sei. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige Klagen B-VG Art137 / Zinsen B-VG Art131 Abs1 Z1 VwGG §30
Leitsatz: Abweisung einer Klage auf Rückerstattung eines bereits bezahlten
Strafbetrages sowie Zuerkennung von Zinsen; Abweisung der Beschwerde
gegen das Straferkenntnis durch den Verwaltungsgerichtshof;
Eintritt der formellen Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit... mehr lesen...