Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens in ***** E*****, das er am 1. 5. 1993 von Martin und Anna H***** übernommen hat. Seither ist er hauptberuflich als Landwirt tätig, nachdem er bereits seit 1991 im landwirtschaftlichen Betrieb mitgearbeitet hatte. Er hat mit der beklagten Partei eine Bündelversicherung abgeschlossen, von der unter anderem ein Feuerversicherungsvertrag umfaßt ist. Eine - mit Ausnahme einer günstigeren Prämie - gleichl... mehr lesen...
Norm: ABS Art2ABS Art3VersVG §35Zusatzklausel F 601 Pkt5.1.5
Rechtssatz: Die Gefahrenerhöhung erfordert begrifflich die Herbeiführung eines Zustandes, während Art 3 ABS ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen verlangt. Der Tatbestand ist insofern ein anderer, als Art 2 ABS die bereits vollendete Herbeiführung der Gefahrenerhöhung selbst voraussetzt, deren vorbeugender Verhinderung die Obliegenheit nach Art 3 ABS, wozu auch Punkt 5.1.5 der Zusat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten schlossen bei der klagenden Partei mit Versicherungsbeginn 29.7.1994 eine Eigenheimversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren ab. Die Beklagten kündigten den Versicherungsvertrag zum 2.6.1997 auf; die Kündigung wurde von der klagenden Partei zum 29.7.1997 angenommen. Mit dem angefochtenen Urteil sprach das Erstgericht der Klägerin einen Prämienrückstand von S 225,-- zu und wies das Mehrbegehren auf Rückzahlung des gewährten Prämienrabatts... mehr lesen...
Norm: VersVG §35ABS Art.4
Rechtssatz: Zu den Bestimmtheitsanforderungen an die Vereinbarung der Rückzahlung eines Dauerrabatts. Entscheidungstexte 13 R 81/98d Entscheidungstext LG Eisenstadt 23.04.1998 13 R 81/98d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00309:1998:RES0000009 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: VersVG §35ABS Art4
Rechtssatz: Zu den Bestimmtheitsanforderungen an die Vereinbarung der Rückzahlung eines Dauerrabatts. Entscheidungstexte 13 R 81/98d Entscheidungstext LG Eisenstadt 23.04.1998 13 R 81/98d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00309:1998:RES0000008 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: VersVG §35VersVG §39
Rechtssatz: Wird bei einer nach Eintritt der Leistungsfreiheit getroffenen Stundungsvereinbarung nicht darauf verwiesen, dass diese Vereinbarung die Leistungsfreiheit nicht berührt, so kann sich der Versicherer zumindest so lange auf die Leistungsfreiheit nicht berufen, als ein Verzug unter Berücksichtigung der Stundungsvereinbarung nicht gegeben ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VersVG §1VersVG §3 Abs1VersVG §35
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Versicherers, dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein auszuhändigen, ist keine der Prämienzahlung durch den Versicherungsnehmer synallagmatisch entgegengesetzte Hauptpflicht aus dem Versicherungsvertrag, weil der Versicherungsnehmer seine Prämienleistung nicht um des Versicherungsscheines, sondern um des Versicherungsschutzes willen erbringt (Bruck-Möller VersVG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7VersVG §35VersVG §56
Rechtssatz: Ersatzpflicht des Schädigers für Nachschußprämien. Entscheidungstexte 2 Ob 157/70 Entscheidungstext OGH 11.06.1970 2 Ob 157/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0022819 Dokumentnummer JJR_19700611_OGH0002_0020OB00157_7000000_00... mehr lesen...
Norm: VersStG §7VersVG §35VersVG §38
Rechtssatz: Zur Prämie gehören auch die Versicherungssteuer und Gebühren. Entscheidungstexte 7 Ob 91/69 Entscheidungstext OGH 25.06.1969 7 Ob 91/69 Veröff: EvBl 1969/426 S 664 = VersR 1970,95 = ZVR 1970/155 S 209 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0079930 ... mehr lesen...
Die Antragstellerin Anna P. begehrte als testamentarische Alleinerbin ihres am 1. August 1953 verstorbenen Ehegatten Hubert P. für die Entziehung der diesem gehörigen Firma "K. & P.", Marburg/Drau, durch die Föderative Volksrepublik Jugoslawien eine Entschädigung im Sinne des 11. StVDG. Sie brachte vor, daß das Bundesministerium für Finanzen die Gewährung einer Entschädigung abgelehnt habe, weil zur Anmeldung nicht das amtlich aufgelegte Formblatt verwendet worden sei. Im Verfahre... mehr lesen...
Norm: VersVG §35VersVG §69
Rechtssatz: Wenn der Versicherungsnehmer nach Veräußerung des kaskoversicherten Wagens mit dem gleichen Versicherer einen Versicherungsvertrag für den von ihm angeschafften Ersatzwagen unter Einrechnung einer Vergütung aus dem alten Vertrag abschließt, so liegt ein neuer Vertrag vor und keine Modifikation des alten. Entscheidungstexte 7 Ob 365/62 Entscheidung... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Zahlung von 24.900 S samt 4% Zinsen seit 26. Oktober 1959 und die Feststellung, daß ihr die beklagte Versicherungs- AG. im Umfang der mit ihr abgeschlossenen Versicherung (Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung) für die von ihr aus dem Verkehrsunfall vom 25. Oktober 1959 an Dritte zu erfüllenden Haftpflichtansprüche Ersatz leiste. Sie begrundet ihre Ansprüche damit, daß sie mit der Beklagten eine Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung abgeschlossen habe. Der Ums... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aPO §192VersVG §35
Rechtssatz: Die Versicherungspolizze gilt als im Sinne des § 35 VersVG ausgehändigt, wenn sie in das Postschließfach des Versicherungsnehmers eingelegt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 101/61 Entscheidungstext OGH 07.03.1961 3 Ob 101/61 Veröff: VersR 1962,171 (mit Anmerkung von Wahle) = EvBl 1961/201 S 270 = ZVR 1961/139 S 107 = VersR 1962,110 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §35VersVG §39
Rechtssatz: Zinsen und Prozeßkosten, die der Versicherer als gesetzliche Nebengebühren einer Versicherungsprämie bei verspäteter Zahlung beanspruchen kann, sind kein Bestandteil der Prämie, eine Säumnis in ihrer Entrichtung hat demnach nicht dieselben Folgen wie ein Verzug in der Prämienzahlung. Entscheidungstexte 1 Ob 577/30 Entscheidungstext OGH 02.06.193... mehr lesen...
Norm: VersVG §35
Rechtssatz: (Zum VersVG 1917) Die Fälligkeit der ersten Versicherungsprämie kann nicht vor der Behändigung der Polizze eintreten, mag auch in dieser ein früherer Tag als Beginn der Versicherung angegeben sein. Entscheidungstexte 1 Ob 619/26 Entscheidungstext OGH 18.11.1926 1 Ob 619/26 Veröff: SZ 8/324 7 Ob 135/69 ... mehr lesen...