Norm
VersVG §35Rechtssatz
Zinsen und Prozeßkosten, die der Versicherer als gesetzliche Nebengebühren einer Versicherungsprämie bei verspäteter Zahlung beanspruchen kann, sind kein Bestandteil der Prämie, eine Säumnis in ihrer Entrichtung hat demnach nicht dieselben Folgen wie ein Verzug in der Prämienzahlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0080232Dokumentnummer
JJR_19300602_OGH0002_0010OB00577_3000000_001