Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach dem am 17. August 1990 bei einem Flugunfall verstorbenen Friedrich D. Der Erblasser war Geschäftsführer der Ga GmbH und der GG GmbH. Nach dem Inhalt der Akten stand der Erblasser in einem Dienstverhältnis zu diesen Gesellschaften. In der Erbschaftssteuererklärung wurde unter anderem ein Guthaben gegenüber der Ga GmbH mit der Bezeichnung "Erfolgsprämie" im Betrag von S 1,000.000,-- ausgewiesen. Weiters wurden in einer Beilage E zur Er... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z3;VersVG §166 Abs2;VersVG §179;VersVG §180;
Rechtssatz: Für die Erfüllung des Tatbestandes nach § 2 Abs 1 Z 3 ErbStG ist wesentlich, daß die Grundlage des Erwerbes der Versicherungsleistungen die Vereinbarungen des Erblassers mit seinem Dienstgeber gewesen sind, wodurch sich der Dienstgeber zum Abschluß entsprechender Versicherungs... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: ABGB §531;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z3;VersVG §166 Abs2;VersVG §179;VersVG §180;
Rechtssatz: Ist im nach § 179 VersVG abgeschlossenen Versicherungsvertrag kein anderer Begünstigter als die Gefahrsperson (der Dienstnehmer, auf dessen Rechnung die Versicherung vom Dienstgeber, dem Versicherungsn... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob betreffend einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug neben dem Leasingentgelt auch eine vertragsgemäß vom Leasingnehmer abzuschließende und zu finanzierende Vollkaskoversicherung zum "Wert" und damit zur Gebührenbemessungsgrundlage gehört. Der in Rede stehende Vertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "VIII. Versicherung: Vollkasko auf Dauer des Leasingvertrages bei EA Versicherungsvermittlun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184 Abs1;GebG 1957 §23;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;VersVG;
Rechtssatz: Beim Versicherungsvertrag handelt es sich um ein entgeltliches Rechtsgeschäft (Hinweis: Schauer, Einführung in das Österreichische Versicherungsvertragsrecht/2 27) und daher ist es nahe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: ABGB §303;GebG 1957 §23;VersVG;
Rechtssatz: Eine Leistung ist in sinngemäßer Anwendung des § 303 ABGB nur dann unschätzbar wenn ihr Wert mit keiner anderen ähnlichen Leistung infolge ihres Fehlens im Wirtschaftsverkehr verglichen werden kann (Hinweis Fellner, Gebühren un... mehr lesen...